Hallo,
ich arbeite in einem Gartenbaubetrieb mit einem BR aber ohne TV. Unser AG zahlt uns seit Anfang März 10,50€ VL als Zuschlag zum Bruttolohn und das als "Spürbare"Lohnerhöhung bezeichnet!!
Bei der Lohnabrechnung haben wir aber feststellen müssen,das er diesen Zuschlag zum Bruttolohn in voller Höhe vom Nettolohn wieder abgezogen hat. Als Rechtfertigung nannte er das wir ja schließlich an unsere Rente denken müssten und durch den höheren Bruttolohn ja auch höhere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt werden.
Nachfragen an den BR wurden so beantwortet,das der AG vom Gesetz her verpflichtet sei diese Zusatzzahlungen vom Nettolohn wieder abzuziehen. Eine Quellenangabe für diese Behauptung konnte/wollte er aber nicht geben.
Ich habe mal versucht irgendein Gesetz dazu zu finden,komme aber nicht weiter! Könnt ihr mir dabei weiterhelfen und mir sagen welches Gesetz für diesen Umstand zutrifft?
Danke im Vorraus
Quasselstrippe