Ergänzung zum Arbeitsvertrag bzgl. Kündigungsfrist - muss AN unterschreiben
MA, in deren Arbeitsvertrag steht, dass bei Ihnen die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist gilt, haben ein Schreiben unserer Personalabteilung erhalten, das als Ergänzung zum Arbeitsvertrag unterschrieben werden soll. Es geht darum, dass sich die MA damit einverstanden erklären sollen, dass im Fall einer Eigenkündigung für sie die arbeitgeberseitigen Kündigungsfristen gelten. Hintergrund ist, dass eine langjährige MA mit viel Fachwissen gekündigt hatte und nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten musste, das will man offensichtlich künftig verhindern. Frage 1: Haben wir als BR hier ein Mitspracherecht (wir haben nur davon erfahren, weil eine MA uns informiert hat) Frage 2: Was kann den MA passieren, wenn sie die Ergänzung nicht unterschreiben?
Community-Antworten (5)
07.03.2019 um 12:23 Uhr
Na keiner braucht so einen Zusatz unterschreiben. Dann muss der AG mit einer Änderungskündigung arbeiten und dazu muss er den BR anhören.
07.03.2019 um 12:27 Uhr
Solange es bei diesen Schreiben zur "Ergänzung des Arbeitsvertrages" bleibt, hat der BR kein Mitspracherecht, da dieses in den Bereich des Individualrechts fällt. Sollten die Arbeitnehmer nicht unterschreiben wollen, bliebe dem Arbeitgeber noch die Möglichkeit, seinen Willen mit einer Änderungskündigung durchzusetzen. Dann benötigt er jedoch die Zustimmung des Betriebsrates.
07.03.2019 um 12:31 Uhr
Eine Änderungskündigung zur Verlängerung der Kündigungsfristen wird höchstvermutlich unzulässig sein. Ist ja auch irgendwo völlig widersinnig, heute jemandem zu kündigen, weil er ansonsten irgendwann später mit einer dem Arbeitgeber unangenehmen Frist kündigen könnte.
Der Arbeitgeber möchte hier Änderungen der Arbeitsverträge zu Ungunsten der Arbeitnehmer durchführen, da wird er den Arbeitnehmern etwas anbieten müssen. Kurze Überlegung dazu: Die Kündigungsfristen können sich damit um rund 6 Monate verlängern, man kann einen besser dotierten Job (z.B. 1.500,-€ mehr) erst 6 Monate später antreten, das entspricht einem Verlust von 10.000,- €. Zudem wird es schwieriger den besser dotierten Job zu bekommen, weil der neue Arbeitgeber vielleicht nicht so lange warten kann oder will... 20.000,- € sollte dem Arbeitgeber diese Unterschrift schon wert sein.
07.03.2019 um 13:01 Uhr
"Solange es bei diesen Schreiben zur "Ergänzung des Arbeitsvertrages" bleibt, hat der BR kein Mitspracherecht, da dieses in den Bereich des Individualrechts fällt."
Das gilt aber auch nur dann, wenn wirklich nur einige wenige AN dieses Schreiben bekommen haben.
07.03.2019 um 15:55 Uhr
@ Celestro Wo soll hier den die Grenze verlaufen? Zwischen 5 und 6 Mitarbeiter oder erst ab 10 Mitarbeiter? Hast du hier ein Gesetz oder BAG Urteil?
Verwandte Themen
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
Kündigung durch den _Arbeitnehmer_ nach 613a
ÄlterArbeitnehmer ist seit über 20 Jahren im Betrieb A. Seine eigene Kündigungsfrist liegt dadurch bei 6 Monaten mit Kündigung zum Ende des Monats beim Arbeitgeber. Durch 613a ist der Mitarbeiter in den Be
Ergänzung oder Änderung Tagesordnung
ÄlterMoin, ich habe mal eine frage und zwar zum thema ergänzung oder änderung der tagesordnung in der br-sitzung, wir haben ein mitglied das jetzt schon zum zweitenmal, eine ergänzung bzw.änderung der tag
Kündigungsfrist wie lange?
ÄlterHallo Forum. Ich habe in 05/2007 als Produktionshelfer einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. In 05/2009 habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. In 09/2012 habe ich eine
Kündigungsfrist, was gilt Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
ÄlterHallo Zusammen, vor 28 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben der folgende Klausel zum Thema Kündigung enthält: "Eine gesetzliche oder tarifvertragliche Verlängerung der Kündigungsfrist z