Erstellt am 07.03.2019 um 11:23 Uhr von moreno
Na keiner braucht so einen Zusatz unterschreiben. Dann muss der AG mit einer Änderungskündigung arbeiten und dazu muss er den BR anhören.
Erstellt am 07.03.2019 um 11:27 Uhr von enigmathika
Solange es bei diesen Schreiben zur "Ergänzung des Arbeitsvertrages" bleibt, hat der BR kein Mitspracherecht, da dieses in den Bereich des Individualrechts fällt. Sollten die Arbeitnehmer nicht unterschreiben wollen, bliebe dem Arbeitgeber noch die Möglichkeit, seinen Willen mit einer Änderungskündigung durchzusetzen. Dann benötigt er jedoch die Zustimmung des Betriebsrates.
Erstellt am 07.03.2019 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Eine Änderungskündigung zur Verlängerung der Kündigungsfristen wird höchstvermutlich unzulässig sein. Ist ja auch irgendwo völlig widersinnig, heute jemandem zu kündigen, weil er ansonsten irgendwann später mit einer dem Arbeitgeber unangenehmen Frist kündigen könnte.
Der Arbeitgeber möchte hier Änderungen der Arbeitsverträge zu Ungunsten der Arbeitnehmer durchführen, da wird er den Arbeitnehmern etwas anbieten müssen. Kurze Überlegung dazu: Die Kündigungsfristen können sich damit um rund 6 Monate verlängern, man kann einen besser dotierten Job (z.B. 1.500,-€ mehr) erst 6 Monate später antreten, das entspricht einem Verlust von 10.000,- €. Zudem wird es schwieriger den besser dotierten Job zu bekommen, weil der neue Arbeitgeber vielleicht nicht so lange warten kann oder will... 20.000,- € sollte dem Arbeitgeber diese Unterschrift schon wert sein.
Erstellt am 07.03.2019 um 12:01 Uhr von celestro
"Solange es bei diesen Schreiben zur "Ergänzung des Arbeitsvertrages" bleibt, hat der BR kein Mitspracherecht, da dieses in den Bereich des Individualrechts fällt."
Das gilt aber auch nur dann, wenn wirklich nur einige wenige AN dieses Schreiben bekommen haben.
Erstellt am 07.03.2019 um 14:55 Uhr von BRHamburg
@ Celestro Wo soll hier den die Grenze verlaufen? Zwischen 5 und 6 Mitarbeiter oder erst ab 10 Mitarbeiter? Hast du hier ein Gesetz oder BAG Urteil?