Hallo,

zur Zeit werden in unserem Betrieb die neuen Provisionsvereinbarungen für den Außendienst verhandelt. Da dies einzelvertragliche Regelungen sind hat der BR nur ein begrenztes Mitspracherecht. So weit so gut. Nun will der AG gemeinsam mit den Provisionsvereinbarungen auch noch ein Wettbewerbsverbot von den Kollegen unterzeichnet haben wollen. Sollten Sie dies nicht tun, gäbe es auch keine neue Provisionsvereinbarung und Sie bekämen nur 70% ihrer variablen Gehaltsanteile (sozusagen der "Garantiebetrag").
Meine Fragen sind nun:
1.) Ist dies überhaupt grundsätzlich Zulässig so etwas miteinander zu verknüpfen?
2.) Hat der BR hier ein Mitspracherecht und wenn ja, worauf stützt sich dieses?

Vielen Dank + Gruß