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Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

B
Bonnie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir möchten einvernehmlich mit dem Werkleiter, BR und dem Arbeitnehmer die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag anheben. Was wäre möglich? Ist es rechtlich haltbar? Gibt es andere Möglichkeiten den Arbeitnehmer zu binden?

Danke

4.15603

Community-Antworten (3)

W
Werner

30.08.2007 um 13:12 Uhr

HAllo Bonnie, wenn die verlängerte Kü-Frist für beide Seiten gleich gilt, wäre sowas möglich. mfG Clyde

K
Konrad

30.08.2007 um 13:16 Uhr

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB. Zulässig sind vertragliche Vereinbarungen, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Abs. 2 BGB (oder noch längere, frei vereinbarte vertragliche Fristen) binden. Unzulässig ist es aber, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber. In diesem Fall gelten (wie beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung) die gesetzlichen Mindestfristen.

E
ego112

30.08.2007 um 13:20 Uhr

Warum sollte der AN dieses wollen?

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