W.A.F. LogoSeminare

Ergänzung zum Arbeitsvertrag

W
Willjam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finden der mit Problemen von der Geschäftsführung (Personalabteilung) konfrontiert worden ist.

Im Einzelnen: Der oben benannte Mitarbeiter hat von der Geschäftsführung bzw. von der Personalabteilung eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ zur Unterschrift ausgehändigt bekommen. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden das zwar der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG hat, aber ich habe trotz alledem ein Gefühl das der Arbeitgeber hier eine Arbeitsplatzveränderung/Versetzung unter dem Deckmantel einer Ergänzung vornehmen möchte. Was ja dann eigentlich wieder unter die Mitbestimmung fällt. Wenn ich die „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ mir durchlese muss ich feststellen das im alten Arbeitsvertrag der Mitarbeiter ein Meistertitel inne hat und nach Unterschrift der Ergänzung zum Arbeitsvertrag nur noch, der Mitarbeiter, ein Leiter ist. Noch dazu das laut dem alten Arbeitsvertrag bei dem Titel „...-meister“, dem Mitarbeiter ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zusteht und eine Zugzahlungsvereinbarung gewährt wird. Nach der Ergänzung zum Arbeitsvertrag ist der Mitarbeiter aber dann nur noch Leiter und es steht in der Ergänzung auch noch explizit drin das die Vereinbarung mit dem Dienstwagen sowie eine Zugzahlungsvereinbarung entfällt. Alle anderen Vereinbarungen aus dem alten Arbeitsvertrag behalten aber ihre Gültigkeit. Also die Gehaltsgruppe bleibt bestehen, aber eben der Wagen entfällt, was ich als Lohnkürzung verstehe und bei der Zugzahlungsvereinbarung sowieso. Kann man hier dem Mitarbeiter helfen sich zu wehren, und wenn ja wie bzw. ist der BR nicht doch Mitbestimmungspflichtig? Das erste was ich dem Mitarbeiter raten konnte ist, das er die „Ergänzung zum Arbeitsvertrag“ nicht einfach so unterschreiben sollte. Aber was kann man sonst noch dagegen machen? Oder gibt es hier sogar die Möglichkeit als BR-Gremium den Mitarbeiter zu unterstützen.

Vielen Dank für euer Bemühen im Voraus

mit freundlichen Grüßen Willjam

4.42704

Community-Antworten (4)

G
gironimo

09.03.2012 um 00:14 Uhr

In der Tat - der AN muss nichts unterschreiben, womit er nicht einverstanden ist. Es kann den BR beauftragen, seine Interessen zu vertreten.

Der BR fragt dann beim AG nach, welchen Sinn und Zweck der Vertragszusatz haben soll (Durchaus auch mít dem Hinweis, dass der BR den Eindruck gewonnen hat, hier läge eine Versetzung vor).

W
Willjam

09.03.2012 um 00:27 Uhr

Danke für die schnelle Antwort Gironimo,

ich werde das Thema im Gremium und dann beim AG anbringen. Schauen wir mal was da raus kommt, aber ich denk das da der AG auf seine Ergänzung sich beruft. Schön wäre es wenn man irgendwo eine Richtlinie finden könnte wo drin steht das dies oder das zu einer Ergänzung zum AV passt und zum Beispiel die Veränderung der Tätigkeit, also vom Meister zum Leiter definitiv ein neuer Arbeitsvertrag ist.

G
gironimo

09.03.2012 um 08:06 Uhr

Von Meister zu Leiter ist definitiv kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich. Üblicher Weise werden aber Abweichungen vom bisherigen Vertrag oder neue zusätzliche Aufgaben in einem Zusatz festgehalten.

Es wird aber oft die Gelegenheit vom Arbeitgeber genutzt, weitere Veränderungen mit zu vereinbaren, die man gar nicht wollte. Darum ist es gut zu hinterfragen und nicht alles zu akzeptieren.

W
willjam

09.03.2012 um 15:22 Uhr

"Von Meister zu Leiter ist definitiv kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich." Das sehe ich anders. Abteilungs-meister und Projekt-leiter sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Noch dazu das der eine, also Meister einen Anspruch, laut Firmeninterner Dienstwagenverordnung hat und der Leiter, dem maximal ein Poolfahrzeug für die Dauer eines Auseneinsatz zusteht. Der Meister hat für eine ganze Abteilung (ca 35 Mitarbeiter) die Weisungsbefugnis und der Projektleiter nur für das einzele Projekt (je nach Größe nur 2 bis ca 10 Mitarbeiter).

Nüchtern Betrachtet wird dieser Mitarbeiter degradiert.

Auch finde ich das man hier eine Stellenausschreibung für die Stelle als Projektleiter veröffentlich hätte sollen, da sicherlich genug Mitarbeiter einen beruflichen Aufstieg zum Projektleiter gern genutzt hätten.

Die wahren Gründe für die Ergänzung zum Arbeitsvertrag sind mir aber leider bisher noch nicht bekannt, da die GF leider noch nicht für ein Gespräch zur Verfügung stand. Auserdem munkelt der Buschfunk das dem Mitarbeiter eine Abmahnung ins Haus steht, was wiederum einen Verdacht nahelegt das man den Mitarbeiter los werden möchte. Das ist aber zur Zeit reine Spekulation und Vermutung, da der Buschfunk eben keine 100%-tige rechtssicher Quelle ist. Also warten wir erst mal ab der Dinge die noch kommen werden.

Jedenfalls wird die Ergänzung zum Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.

Ihre Antwort