Guten Tag zusammen,

ich habe in meinem Arbeitsvertrag neben dem monatlichen Grundgehalt eine fixe Jahresprämie vereinbart, die auf unterschiedliche (zumeist Umsatz-)Ziele heruntergebrochen wird und im jeweiligen Folgejahr zur Auszahlung kommt. Nun habe ich im letzten Jahr im Februar/März 2018 einen ganzen Monat wegen Elternzeit ausgesetzt und arbeite seit September 2018 nur 25 statt 40 Wochenstunden, ebenfalls im Rahmen meiner Elternzeit.

Der Arbeitgeber hat mir nun die Berechnung der Jahresprämie zugesandt und möchte mir unter Verweis auf meine reduzierte Anwesenheit nur 82% der Prämie mit dem Märzgehalt auszahlen (Es geht immerhin bei den gekürzten 18% um mehr als EUR 1.000 vor Steuern). Weder im Arbeitsvertrag noch in den jährlich unterzeichneten Zielvereinbarungen (mein Antrag auf Elternzeit lag da schon vor) findet sich eine Formulierung, daß Anwesenheit anteilig berechnet wird.

Was kann ich in diesem Fall tun und mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich meine Geschäftsleitung überzeugen, mir die volle Prämie auszuzahlen? Meine Elternteilzeit dauert noch bis Ende 2019 an, ich hätte also für die nächste Prämie noch größere Abstriche in Kauf zu nehmen.

Die Firma ist nicht in einem Tarifvertrag, es gibt keine Betriebsvereinbarungen dazu (obwohl ich als Betriebsratsvorsitzender schon seit einiger Zeit versuche, eine solche Betriebsvereinbarung abzuschliessen).

Danke für die Hilfe,
Christoph