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Elternzeit - Kürzung Jahresurlaub

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KarinR
Jun 2021 bearbeitet

Hallo, ich habe gerade von einem Kollegen erfahren, dass sie ihm den Jahresurlaub um 5 Tage kürzen wollen. Er hat Elternzeit vom 19.07.-18.08. beantragt. Die Kürzung ist doch nur bei vollen Monaten zu 1/12 rechtens, oder? Unser Personalchef behauptet wegen Corona hat sich da was geändert, stimmt das?

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Community-Antworten (9)

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celestro

18.06.2021 um 13:45 Uhr

Wenn der Personalchef das behauptet, soll er Euch die gesetzliche Regelung nennen, auf die er sich bezieht.

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KarinR

18.06.2021 um 13:50 Uhr

Der hat nur gesagt, das sei vom Anwalt geprüft worden. Da haben wir gesagt, dann lassen wir auch den Anwalt prüfen.

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ganther

18.06.2021 um 13:56 Uhr

es wird aber wohl die AN prüfen lassen müssen, da es sich um Individualrecht handelt.... leider

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Relfe

18.06.2021 um 13:56 Uhr

ich glaube da wird was durcheinander geworfen mit Urlaubskürzung aufgrund von KA und Elternzeit. Bei KA kann man anteilig kürzen für Tage die 100% KA waren, bei Elternzeit für volle Monate. Stellen sich mir gerade 2 Fragen: 1.) war der Kollege zuerst auf 100% KA oder hat er vorher schon den Elternzeitantrag gestellt gehabt? 2.) wenn der AG für 4 Wochen eine Urlaubskürzung von 5 Tage vornehmen möchte, dann habt ihr im Betrieb 60 Tage Urlaub im Jahr?

https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-kurzarbeit-wann-ist-urlaubskuerzung-moeglich.html

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KarinR

18.06.2021 um 14:14 Uhr

zu 1.) der Kollege arbeite Voll zu 100 % keine Kurzarbeit zu 2.) wir haben 30 Tage Urlaub - unt trotzdem bin ich der Meinung dass für 2 halbe Monate der Urlaub nicht gekürzt werden darf sondern nur für volle Monate

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Relfe

18.06.2021 um 14:29 Uhr

bei 30 Tagen Urlaub wären es bei Kürzung (nach meiner Rechnung) sowieso nur 2,5 Tage, (1/12 von 30 sind 2,5)

der Kollege arbeitet Voll zu 100% keine Kurzarbeit --> demnach kämen die Elternzeitregelungen zum tragen und dann wäre ich bei Dir --> Kürzung nur für volle Monate

ich würde als BR zunächst nochmal mit dem AG sprechen (Einverständnis des Kollegen vorausgesetzt). Wenn das nix bringt kann man nur dem Kollegen raten damit zu einem Fachanwalt zu gehen.

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Kjarrigan

18.06.2021 um 14:34 Uhr

In § 17 Elternzeitgesetz steht ausdrücklich für volle KALENDERmonate Elternzeit kann der AG kürzen. Da die Monate hier aber nur "angekratzt sind kann der AG eben nicht kürzen.

Eine Änderung wegen der Pandemie ist mir nichts bekannt. Der Kollege soll die Urlaubstage einfordern (beantragen).

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KarinR

21.06.2021 um 09:28 Uhr

Der Kollege ist selber im BR und hat den AG darauf angesprochen, dass hier wohl was schief gelaufen sei. Aufgrund der Aussage dies sei vom Anwalt geprüft kam kein Einlenken. Darauf hat der Kollege dann gesagt, er findet es schade dass man dies nicht so klären kann. Jetzt werde der BR tätig und liese dies ebenfalls vom Anwalt prüfen.

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UdoWoe

21.06.2021 um 11:53 Uhr

Hoffentlich verwechselt da der AG nicht etwas. Wenn man eine neue Arbeitsstelle beginnt und diese nicht am 1. eines Monates ist, dann hat man für diesen Monat gar keinen Urlaubsanspruch. Da die Elternzeit vom 19.07. bis 18.08. ist, also jeweils von Mitte des Monats bis zur nächsten Monatsmitte, könnte (!) der AG auf die Idee kommen, dass auch hier kein Urlaubsanspruch entsteht. Dies wäre aber bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht korrekt (zumindest meinem Wissen nach). Jedenfalls sollte der AG aufgefordert werden nach welchem Gesetz und/oder Urteil er sich orientiert.

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