Hallo Kollegen,

wir haben einen Fall bei dem einem Kollegen aufgrund Elternzeit der Urlaub gekürzt worden ist, allerdings nicht nur für volle Monate in Elternzeit, sondern auch für anteilige Monate in Elternzeit...per Gesetz ist die Kürzung des Urlaubsanspruchs nur bei vollen Monaten erlaubt. Wir sprechen hier von 5 Tagen zuviel gekürztem Urlaub.

Die Schwierigkeit hier: Das ganze ist bereits in 2016 passiert und dem Mitarbeiter ist es erst jetzt aufgefallen. Er hatte Ende 2015 zwei (nicht vollständige Monate) Elternzeit genommen. Der Arbeitgeber hat daraufhin in 2016 5 Tage Urlaub in Abzug gebracht.

Die Frage ist nun: Wie sind in solchen Fällen die Widerspruchsfristen. Der Arbeitgeber hat seinen Irrtum auf Nachfrage des Mitarbeiters auch erst jetzt gesehen und eingestanden, aber ändert daran nichts, da die Einspruchsfristen angeblich abgelaufen sind. Zugegeben, das erst jetzt zu bemerken ist auch unglücklich - das haben wir ihm auch mitgeteilt - aber besteht dennoch die Chance den abgezogenen Urlaub des Mitarbeiters zu retten?