Für die Berechnung des Urlaubsentgelts und Feiertagsentgelts für die Teilzeitmitarbeiter mit ständig wechslender Arbeitsdauer wird der Durchschnittslohn aus den letzten 3 Monaten (bzw 13 Wochen) verwendet.

Was passiert jetzt wenn man während der 3 Monate a) teilweise oder auch b) komplett in Elternzeit war? Bei uns wird dann in beiden Fällen der normale Stundenlohn verwendet, der natürlich normalerweise niedriger liegt. Im Tarif- und Arbeitsvertrag gibt es dazu anscheinend keine weiteren Ausführungen.

Beim konkreten Fall geht es um einen MA, der innerhalb der besagten 3 Monate seine Elternzeit von 2 Monate hatte.

Danke schonmal, Jan.