Was passiert jetzt wenn man während der 3 Monate a) teilweise oder auch b) komplett in Elternzeit war? Bei uns wird dann in beiden Fällen der normale Stundenlohn verwendet, der natürlich normalerweise niedriger liegt. Im Tarif- und Arbeitsvertrag gibt es dazu anscheinend keine weiteren Ausführungen.
Beim konkreten Fall geht es um einen MA, der innerhalb der besagten 3 Monate seine Elternzeit von 2 Monate hatte.
Danke schonmal, Jan.
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