Erstellt am 06.03.2019 um 12:05 Uhr von fantil
Erstellt am 06.03.2019 um 12:59 Uhr von heublume77
Hallo,
leider finde ich den entsprechenden Text nicht.
Siehe §33Abs.2
Da wir ein 3-er Gremium waren und die anderen beiden Mitglieder am Freitag ihren letzten Arbeitstag haben, bin ich ab Montag alleine.
Bin ich dann noch Beschlussfähig?
Betriebsverfassungsgesetz
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
Erstellt am 06.03.2019 um 13:22 Uhr von celestro
Hast Du denn in den Fitting bei RN 12 zum §33 geschaut ? Eher nicht, oder ?
Da steht jedenfalls, dass quasi ein durch Austritte etc. reduzierter BR so behandelt wird, dass die verbleibenden BRM gezählt werden. Also von Dir muß mindestens die Hälfte da sein. ;-)))
Erstellt am 06.03.2019 um 13:33 Uhr von heublume77
habe ich versucht. Ich habe es bei Google eingegeben und da kam was ganz anderes.
Erstellt am 06.03.2019 um 13:53 Uhr von celestro
der Fitting lebt davon, die Bücher zu verkaufen ... daher findet man die Erläuterungen natürlich auch nicht alle im Internet. ;-)
P.S. Dieses Nachschlagewerk sollte allerdings zur Grundausstattung jedes BR gehören.