Beschlussfähigkeit bei Übergangsmandat
Moin ihr Lieben,
ich habe eine Frage über die Beschlussfähigkeit beim Übergangsmandat. Wir sind (oder waren) ein 3-er Gremium ohne Ersatzmitglieder. 2 BR Mitglieder haben jetzt kurzfristig gekündigt, Neuwahlen sind eingeleitet. Ich bin bald alleine und möchte auf der sicheren Seite sein, in wie weit ich handlungsfähig bin, ob ich bei Anträgen o.ä. Beschlüsse oder Endscheidungen treffen darf? Die Antworten dürfen auch gerne Gesetzesbezüge enthalten :-)
Vielen Dank eure Heublume
Community-Antworten (5)
06.03.2019 um 13:05 Uhr
Fitting, § 33 RN 12
06.03.2019 um 13:59 Uhr
Hallo, leider finde ich den entsprechenden Text nicht. Siehe §33Abs.2 Da wir ein 3-er Gremium waren und die anderen beiden Mitglieder am Freitag ihren letzten Arbeitstag haben, bin ich ab Montag alleine. Bin ich dann noch Beschlussfähig?
Betriebsverfassungsgesetz § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig. (3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
06.03.2019 um 14:22 Uhr
Hast Du denn in den Fitting bei RN 12 zum §33 geschaut ? Eher nicht, oder ?
Da steht jedenfalls, dass quasi ein durch Austritte etc. reduzierter BR so behandelt wird, dass die verbleibenden BRM gezählt werden. Also von Dir muß mindestens die Hälfte da sein. ;-)))
06.03.2019 um 14:33 Uhr
habe ich versucht. Ich habe es bei Google eingegeben und da kam was ganz anderes.
06.03.2019 um 14:53 Uhr
der Fitting lebt davon, die Bücher zu verkaufen ... daher findet man die Erläuterungen natürlich auch nicht alle im Internet. ;-)
P.S. Dieses Nachschlagewerk sollte allerdings zur Grundausstattung jedes BR gehören.
Verwandte Themen
Muss die Beschlußfähigkeit erneut festgestellt werden, wenn ein BR-Mitglied die Sitzung vorzeitig verlässt?
ÄlterHallo, zu Beginn der Betriesratssitzung stellen wir überlicherweise die Beschlußfähigkeit fest. Was ist nun, wenn ein BR-Mitglied die Sitzung vorzeitig verlässt und dann Beschlüsse gefasst werden,
Ubergangsmandat nach 21a aber wie lange jetzt wirklich
ÄlterWir haben soetwas wie eine Betriebsspaltung, eine große Firma wurde in fünf kleine Firmen zergliedert. Unser AG meint das wir seit dem nur noch ein Übergangsmandat haben. Jetzt wollen wir einen WV bil
Wer erhält das Übergangsmandat bei Zusammenschluss?
ÄlterHallo! Bei uns steht eine Verschmelzung mit anderen Tochtergesellschaften an. Es heißt, der größte Betrieb erhält das Übergangsmandat. Es werden drei Gesellschaften zusammen geschlossen. Unser jetzige
Übergangsmandat - auch die bisherige Jug.Vertretung?
ÄlterWer weiß, ob bei einem Übergangsmandat nach § 21a außer dem ÜbergangsBR(waren vorher Personalräte) auch die bisherige Jug.Vertretung ein Übergangsmandat hat? Finde dazu nichts im Fitting...
Übergangsmandat bei Eingliederung in betriebsratslosen Betrieb?
ÄlterHallo, Betriebsteil A wird gemäß §613a BGB in Betrieb B eingegliedert. Betrieb A hat einen Betriebsrat, Betrieb B nicht. Per Übergangsmandat ist der Betriebsrat des Betriebes A für die in Betrie