Moin ihr Lieben,

ich habe eine Frage über die Beschlussfähigkeit beim Übergangsmandat.
Wir sind (oder waren) ein 3-er Gremium ohne Ersatzmitglieder. 2 BR Mitglieder haben jetzt kurzfristig gekündigt, Neuwahlen sind eingeleitet. Ich bin bald alleine und möchte auf der sicheren Seite sein, in wie weit ich handlungsfähig bin, ob ich bei Anträgen o.ä. Beschlüsse oder Endscheidungen treffen darf?
Die Antworten dürfen auch gerne Gesetzesbezüge enthalten :-)

Vielen Dank eure Heublume