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Beschlussfähigkeit bei Übergangsmandat

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heublume77
Mrz 2019 bearbeitet

Moin ihr Lieben,

ich habe eine Frage über die Beschlussfähigkeit beim Übergangsmandat. Wir sind (oder waren) ein 3-er Gremium ohne Ersatzmitglieder. 2 BR Mitglieder haben jetzt kurzfristig gekündigt, Neuwahlen sind eingeleitet. Ich bin bald alleine und möchte auf der sicheren Seite sein, in wie weit ich handlungsfähig bin, ob ich bei Anträgen o.ä. Beschlüsse oder Endscheidungen treffen darf? Die Antworten dürfen auch gerne Gesetzesbezüge enthalten :-)

Vielen Dank eure Heublume

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Community-Antworten (5)

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fantil

06.03.2019 um 13:05 Uhr

Fitting, § 33 RN 12

H
heublume77

06.03.2019 um 13:59 Uhr

Hallo, leider finde ich den entsprechenden Text nicht. Siehe §33Abs.2 Da wir ein 3-er Gremium waren und die anderen beiden Mitglieder am Freitag ihren letzten Arbeitstag haben, bin ich ab Montag alleine. Bin ich dann noch Beschlussfähig?

Betriebsverfassungsgesetz § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig. (3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.

C
celestro

06.03.2019 um 14:22 Uhr

Hast Du denn in den Fitting bei RN 12 zum §33 geschaut ? Eher nicht, oder ?

Da steht jedenfalls, dass quasi ein durch Austritte etc. reduzierter BR so behandelt wird, dass die verbleibenden BRM gezählt werden. Also von Dir muß mindestens die Hälfte da sein. ;-)))

H
heublume77

06.03.2019 um 14:33 Uhr

habe ich versucht. Ich habe es bei Google eingegeben und da kam was ganz anderes.

C
celestro

06.03.2019 um 14:53 Uhr

der Fitting lebt davon, die Bücher zu verkaufen ... daher findet man die Erläuterungen natürlich auch nicht alle im Internet. ;-)

P.S. Dieses Nachschlagewerk sollte allerdings zur Grundausstattung jedes BR gehören.

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