Übergangsmandat
Die Fakten: Wir sind ein Siebener Gremium mit reichlich Ersatzmitgliedern. Verschiedene Standorte mit eigenen BR. Es findet im Dezember ein Betreiberwechsel statt. Der Standort als solches existiert weiter, jedoch mit reduzierten Mitarbeitergruppen. Nur noch Verwaltungsmitarbeiter. 7 Mitglieder von den Listen verbleiben im Standort. 5 wechseln den Standort. (Versetzung) Der Rest hat einen Vertrag beim neuen Betreiber.
Meine Frage: Für wen gilt alles das Übergangsmandat? Die Mitglieder, die zwar im Unternehmen bleiben aber zukünftig einen anderen Standort (mit vorhandenen BR) haben? Dürfen diese weiter für den alten Standort tätig sein? Oder Die beim neuen Betreiber? Die im Standort verbleibenden bleiben BR, logisch, oder?
Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung!
Community-Antworten (4)
11.10.2022 um 10:35 Uhr
Das sind ja doch massive Betriebsänderungen, wie habt ihr diese als BR begleitet? Da sind ja eigentlich alles Fragen, die man im Zuge der Mitbestimmung klärt.
11.10.2022 um 11:10 Uhr
Im Zuge einer Ausschreibung ging die Zusage an den anderen Anbieter. Es gibt einen Betreiberwechsel Tarifvertrag/ Personalübergang. Nur das Übergangsmandat ist da nicht geregelt. Wir haben Sozialplan und Interessenausgleich ausgehandelt.
11.10.2022 um 11:19 Uhr
Wechselt ein BRM oder ein EBRM in einem anderen Betrieb oder Betriebsteil mit eigenem BR, egal ob mit neuem Betreiber oder nicht, gibt es kein Übergangsmandat. Dieser Sachbestand ist dann auch keine Sache der Betriebsänderung..
11.10.2022 um 16:39 Uhr
Sehr wahrscheinlich handelt es sich um einen Betriebsübergang. Die Frage muss dann in den Übergangsschreiben beantwortet sein.
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