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Nach Insolvenz/neuer Arbeitgeber/Was kommt nun?

M
Martin
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin ehrenamtlicher Betriebsratvorsitzender in einer Druckerei/ca. 80 MA/ nachwirkender Tarifvertrag/ 5% Gewerkschaftsmitglieder/noch keine Entlass. Nach überstandenen 3-monatigen Insolvenzverfahren tragen wir uns nun wieder selber und die Bilanzen sehen besser aus, als vor der Insolvenz, da wir jetzt nicht mehr für andere Unternehmen arbeiten müssen, wie früher, wo wir nur ein Teil einer großen Druckereigruppe waren. Die Suche nach einen Investor läuft auf Hochtouren und der Insolvenzver- walter ist optimistisch, dass bis August erste Namen genannt werden können. Für uns als Betriebsrat stellen sich nun die Fragen: Was kann mit dem neuen Investor auf uns zu kommen?Wie sollten wir uns darauf vorbereiten?Was für tolle Ideen kann ein neuer ArbG mitbringen und wie kann bei einer Betriebs- übernahme der Betriebsrat darauf reagieren? Die Belegschaft befürchtet z.B., das sie neue Arbeitsverträge vorgelegt bekommen, weniger Geld, mehr Arbeit u.ä. Die Betriebszugehörigkeit der älteren Kollegen ist da erloschen. Hat einer von Euch schon Erfahrungen mit Insolvenz, Betriebsübernahme o.ä.?

Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (1)

P
pirat

19.07.2007 um 16:45 Uhr

@ Martin,

Betriebsübergang: § 613a BGB findet auch im Insolvenzverfahren Anwendung. Das heißt, der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (siehe Betriebsübergang).

Für Ansprüche, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, haftet der Übernehmer eines Betriebs oder Betriebsteils (bei Zugrundelegung der bisherigen BAG-Rechtsprechung; vgl. BAG v. 17.1.1980, AiB 1993, 115) allerdings nicht. Vielmehr sind diese Ansprüche nach den Verteilungsgrundsätzen des Insolvenzverfahrens zu behandeln.

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