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Kündigungsschutz bei Insolvenz?

T
Thorsten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich bin Stellvertreter für die SBV. Weiß jemand ob der Kündigungsschutz bei Insolvenz auch zu trifft?

6.16502

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

30.04.2009 um 11:35 Uhr

@Thorsten, die Insolvenz hat keine automatischen Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese bestehen auch inhaltlich von der Insolvenz unberührt weiter fort § 108 Abs. 1 InsO. Die Arbeitgeberrechte und –pflichten gehen auf den Insolvenzverwalter über. Die allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind zu beachten. Die Sonderregelungen der §§ 125, 126 InsO sowie die Klagefristregelung des § 127 InsO erleichtern dem Insolvenzverwalter allerdings die Personalfreisetzung.

P
pirat

30.04.2009 um 11:44 Uhr

@Thorsten, ergänzend zu @ ridgeback ein interessanter link.. http://www.rechtsrat.ws/lexikon/insolvenz.htm

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