Hallo.
Die Firma steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Unser Arbeitgeber möchte Personal reduzieren und hat deshalb ein "Konzept" entwickelt, welches ein Angebot an die Arbeitnehmer enthält, welche vorzeitig in den Ruhestand eintreten könnten (vorgezogene Altersrente mit Abschlägen). In der Praxis wird den betroffenen Personen angeboten einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, der vorsieht, dass sie drei Monate vor möglichem Renteneintritt von der Arbeit frei gestellt werden, die vollen Bezüge weiterlaufen, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld des laufenden Jahres mit der letzten Abrechnung ausgezahlt wird und die Mitarbeiter im Gegenzug den Antrag auf vorzeite Rente stellen.
Meine Frage: Ist das mitbestimmungspflichtig?
Und:
Verstößt das gegen das AGB? Weil nur den älteren MAs ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Möglicherweise möchte auch der eine oder andere Junge drei Monate bezahlt frei gestellt werden (auch wenn er dann ggf. drei Monate für ALG I gesperrt wird), um sich eine andere Arbeit zu suchen (das sinkende Schiff verlassen, bevor es ganz untergegangen ist). Es gibt (noch) keinen Sozialplan...