Erstellt am 18.07.2007 um 12:44 Uhr von Immie
Wenn ein AN einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt,
ist das eher Individualrecht.
Ihr könnt die AN beraten.
Frage , ist auch etwas über eine Abfindung gesagt worden?
Grüsse
Erstellt am 18.07.2007 um 12:47 Uhr von see-see
Nein, Immi, nix Abfindung (das soll wohl das uneingeschränkte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgleichen - Lach!)
Da sich das Angebot an alle richtet, die kurz vor der Rente stehen, ist es vielleicht doch nicht mehr Individualrecht?
Erstellt am 18.07.2007 um 13:04 Uhr von Nemeth
Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag der einem MA von der GF gemacht wird nicht mitbestimmungspflichtig.
Aber ich denke, wenn bei Euch Personalabbau in größerem Stil geplant ist, müsst Ihr unbedingt einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aushandeln. Hierzu Hilfe bei der Gewerkschaft und/oder einem RA für Arbeitsrecht einholen.
Achtung es ist evtl. wegen möglicher Sperrfristen besser, wenn überhaupt, einen Abwicklungsvertrag an Stelle eines Aufhebungsvertrages zu machen. Aber ohne Abfindung???? Niemals!!
Meinst Du mit "AGB" das AGG ?
Erstellt am 18.07.2007 um 13:40 Uhr von see-see
Ja, Nemeth, AGG natürlich...
Der AG scheut sich vor Personalabbau im großen Stil, weil er gerade an einem "Stern am Himmel" arbeitet, sprich Verhandlungen über einen großen Auftrag führt. Zwischenzeitlich sitzen ihm aber die Banken mit ihren Forderungen und die weiterlaufenden Personalkosten im Nacken...
Möglicherweise ist der "Stern am Himmel" aber auch ein Teil einer Hinhalte-Strategie, eben um einen Interessenausgleich bzw. einen Sozialplan zu umgehen...
Vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt es bei uns nicht bzw. nur, insofern der BR immer nickt... Der AG kocht immer sein Süppchen ohne den BR... (dagegen kann ich nichts machen, weil die anderen BRs ziemlich träge und ängstlich sind. Man könnte dem AB ja mal auf den Schlips treten...)
Erstellt am 18.07.2007 um 13:56 Uhr von pirat
@see-see
... könnte dem AB ja mal auf den Schlips treten,
dem AB Anrufbeantworter? Sicher nicht gemeint.
Wie meine Vorschreiber schon sagten, dieser Verjüngungswahn hält an und bei Aufhebungsverträgen habt ihr keine MBRecht. Ihr könnt aber auf die Gefahren von Sperrfristen, Umfang der Erstattungspflichten usw. vorsorglich hinweisen.
http://www.job-pages.de/pdf-recht/06aufhebungsvertrag.pdf
hier noch eine kleine Denkhilfe.