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Aufhebungsvertrag

T
Turidu2102
Jul 2021 bearbeitet

Hallo zusammen heute habe ich ein aufhebungsvertrag bekommen , In dem drinne steht :

Mit Ablauf der ursprünlich ( Schreibfehler sogar enthalten ) vertragliche vereinbarten Probezeit bei Herrn xxx kann noch nicht abschließend beurteilt werden , ob Herr xxx die Erwartungen an die Zusammenarbeit erfüllt.

Deshalb vereinbaren die Parteien, Dass die Probezeit um 5 Monate zum 31.12.2021 , Verlängert wird.

Das Arebitsverhältnis endet einvernehmlich am 31.12.2021 , sofern und unter der Vorraussetzung, dass Herr XXX sich bis zum diesem Zeitpunkt nicht bewährt hat. Dies wird in der ,, Probezeit Abschlussbesprechung „ dokumentiert.

Ist es richtig so etwas ? Und würdet ihr so etwas unterschreiben , Der Arbeitgeber meint er könnte mir auch am 31.07 die Kündigung geben im Vertrag steht 4 Wochen Kündigungsfristen.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

30.06.2021 um 21:52 Uhr

Natürlich ist das eine Farce. Aber du hast dann wenigstens noch bis zum 31.12. einen Job. Also musst du selbst entscheiden, was dir lieber ist.

M
Matze

01.07.2021 um 10:48 Uhr

Natürlich widerspricht der Vertrag dem Kündigungsschutzgesetz. Ob hier wegen Rechtsbeugung eine Handhabe möglich wäre, müsstest Du mit einem Juristen klären. Wie Kratzbürste bereits schrieb, wirst Du Dich nicht mit "Gewalt" am Betrieb binden können. Vielmehr umgekehrt ist die Probezeit auch für Dich eine Möglichkeit, zu überlegen, ob Du wirklich bei diesem Arbeitgeber tätig sein musst. Ach ja, Rechtschreibung, guck mal in die Tagespresse. Fehler wirst Du überall finden, vielleicht auch in meinem Text. In der Justiz sind Rechtschreibfehler bekannt und haben nur in Ausnahmefällen in Rechtsstreitigkeiten Bedeutung. Bleib gesund

R
RudiRadeberger

01.07.2021 um 11:22 Uhr

Das ist ziemlich frech.

"Ist es richtig so etwas ?" Nein, Probezeit max. 6 Monate

"Und würdet ihr so etwas unterschreiben" höchstens, um mich danach in Ruhe auf die Suche nach einem neuen Job zu machen.

U
UdoWoe

01.07.2021 um 11:23 Uhr

Ich würde mit dem Schriftstück einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und die Konsequenzen die sich daraus ergeben erläutern lassen. Die Probezeit kann nach meiner Meinung nicht beliebig verlängert werden. Die Probezeit soll dazu dienen sich kennenzulernen und auszuloten ob es passt oder nicht. Und zwar für beide Seiten. Dafür sollten eigentlich 6 Monate (das ist meiner Kenntnis nach üblich) langen. Wie Kratzbürste schreibt würde ich an deiner Stelle überlegen was die wichtig ist. Frag auch mal beim Arbeitsamt nach, welche Konsequenzen dies in Bezug auf Arbeitslosengeld hat. Überleg dir nun, ob du wirklich in dieser Firma weiterarbeiten möchtest ober nicht.

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