Erstellt am 30.06.2021 um 19:52 Uhr von Kratzbürste
Natürlich ist das eine Farce. Aber du hast dann wenigstens noch bis zum 31.12. einen Job. Also musst du selbst entscheiden, was dir lieber ist.
Erstellt am 01.07.2021 um 08:48 Uhr von Matze
Natürlich widerspricht der Vertrag dem Kündigungsschutzgesetz. Ob hier wegen Rechtsbeugung eine Handhabe möglich wäre, müsstest Du mit einem Juristen klären. Wie Kratzbürste bereits schrieb, wirst Du Dich nicht mit "Gewalt" am Betrieb binden können. Vielmehr umgekehrt ist die Probezeit auch für Dich eine Möglichkeit, zu überlegen, ob Du wirklich bei diesem Arbeitgeber tätig sein musst.
Ach ja, Rechtschreibung, guck mal in die Tagespresse. Fehler wirst Du überall finden, vielleicht auch in meinem Text. In der Justiz sind Rechtschreibfehler bekannt und haben nur in Ausnahmefällen in Rechtsstreitigkeiten Bedeutung.
Bleib gesund
Erstellt am 01.07.2021 um 09:22 Uhr von RudiRadeberger
Das ist ziemlich frech.
"Ist es richtig so etwas ?" Nein, Probezeit max. 6 Monate
"Und würdet ihr so etwas unterschreiben" höchstens, um mich danach in Ruhe auf die Suche nach einem neuen Job zu machen.
Erstellt am 01.07.2021 um 09:23 Uhr von UdoWoe
Ich würde mit dem Schriftstück einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und die Konsequenzen die sich daraus ergeben erläutern lassen.
Die Probezeit kann nach meiner Meinung nicht beliebig verlängert werden. Die Probezeit soll dazu dienen sich kennenzulernen und auszuloten ob es passt oder nicht. Und zwar für beide Seiten. Dafür sollten eigentlich 6 Monate (das ist meiner Kenntnis nach üblich) langen.
Wie Kratzbürste schreibt würde ich an deiner Stelle überlegen was die wichtig ist. Frag auch mal beim Arbeitsamt nach, welche Konsequenzen dies in Bezug auf Arbeitslosengeld hat.
Überleg dir nun, ob du wirklich in dieser Firma weiterarbeiten möchtest ober nicht.