Ein Unternehmen welches mehrere Filialen betreibt und Aussendienst Mitarbeiter Beschäftigt, hat einen Gesamtbetriebsrat und vereinzelt Betriebsräte in den Filialen.
Nun die Frage. Kündigt der AG dem Aussendienst Mitarbeiter ordentlich, ist welcher Betriebsrat nach § 102 BetrVG anzuhören. Das ist im moment ein Rechtsstreit vor einem Arbeitsgericht. Zur Info: Der Arbeitgeber vertritt die Rechtsauffassung, daß er keinen hören muß und hat dies auch komplett unterlassen. Der zuständige Richter fordert nun den AN auf darzulegen daß und wen der AG zu hören hat. Wie ist eure Meinung dazu?