Erstellt am 23.04.2015 um 19:24 Uhr von Kölner
Ne. Da gibt es keine Möglichkeit.
Als AG würde ich dir auch etwas anderes erzählen.
Erstellt am 23.04.2015 um 20:43 Uhr von nachganzNeu
Sei mir nicht böse, aber ist die Antwort ernst gemeint? Manchmal habe ich es nicht so mit Ironie. Die Sache ist wirklich sehr wichtig für mich.
Erstellt am 23.04.2015 um 21:13 Uhr von Kölner
Ernst gemeint.
Du willst möglicherweise in Deiner AZ einer anderen NL und dem BR helfen.
Läuft nicht.
Aber der Weg wäre über den GBR/KBR
Erstellt am 23.04.2015 um 21:23 Uhr von nachganzNeu
Ok, danke Dir. Dann wende ich mich mal an unseren GBR. Und jetzt nur mal für mein Verständnis, warum darf man das nicht? Würde sonst jemand übergangen werden?
Erstellt am 23.04.2015 um 21:56 Uhr von nicoline
*Würde sonst jemand übergangen werden?*
Damit hat das nichts zu tun. Es ist einfach so, dass Dein BR und damit auch Du für die andere Niederlassung nicht zuständig ist/bist.
Dein AG muss Dich nur für "erforderliche BR Arbeit" und das auch nur in Deiner Niederlassung von der Arbeit freistellen. Geregelt ist das in § 37 BetrVG
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Und das, was Du machen möchtest, ist für Deine Niederlassung keine erforderliche BR Arbeit.
Wenn Kölner nun Dein Chef wäre, würde er Dir genau das erzählen.
Erstellt am 23.04.2015 um 22:00 Uhr von nicoline
Nachtrag:
ich bezweifle aber, dass hier der GBR oder KBR zuständig wäre.
Erstellt am 24.04.2015 um 04:25 Uhr von nachganzNeu
Sowas in der Art habe ich befürchtet.
Ich werde mich dann mal bei uns durchfragen, er muss bzw sollte ja eine verlässliche Unterstützung bekommen.
Ich danke euch für die Antworten, ihr habt mir ein ganzes Stück weitergeholfen.
Erstellt am 24.04.2015 um 09:50 Uhr von gironimo
Ich würde mich jedenfalls nicht davon abbringen lassen (praktisch als Privatvergnügen) den Kollegen umfassend zu informieren. Wer hindert Dich dann daran, vielleicht mal per Tele- oder Smartphone mit dem anderen BR kontakt aufzunehmen und ihm Hinweise zur Klärung der Problems zu geben.
Und manchmal hat sogar der AG nichts dagegen, wenn in Einzelfällen der "falsche" BR zur Klärung von Problemen hinzugezogen wird.
Es läuft eben alles auf der freiwilligen Ebene. Aber wo kein Wille, da kein Weg. Also probiere es.
Erstellt am 24.04.2015 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Manches Mal steckt aber auch eine ganz andere Gschichte hinter dem "Der eigentlich zuständige BR ist ihm leider keine große Hilfe und überlässt ihn sich selbst.". Möglicherweise handelt es sich dann um einen der beliebten Wanderpokale.
Erstellt am 24.04.2015 um 14:53 Uhr von nachganzNeu
Ich stehe dem Kollegen natürlich mit Rat und Tat zur Seite, wir haben uns auch nach der Arbeit bereits getroffen, damit mir keiner was nachsagen kann. Der zuständige BR ist leider wenig motiviert, da es um eine Änderungskündigung geht, die er im Sozialplan unterschrieben hat. Nun gibt es ein Problem mit der Stellenbezeichnung, es ist eine andere, die nicht gleichwertig erscheint sondern minderwertiger. Unser Kollege hat bereits vergeblich versucht eine Stellenbeschreibung zubekommen um das nachvollziehen zu können. Der zuständige BR hat den Rat gegeben sich einen Anwalt zusuchen. Das ist etwas übertrieben, da man mit der GF vernünftig reden kann als BR.
Über dieses Thema wären sie wahrscheinlich nicht so begeistert, daher macht der BR nichts weiter und hält sich daraus.