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Wie gestalltet ihr die Dienstplan Mitbestimmung? Praxis

WD
Wolfgang D
Jan 2018 bearbeitet

Wie gestalltet ihr die Dienstplan Mitberstimmung, Praktische Erfahrungen Hallo, ich würde es gut finden sollte einer/eine hier Tipp´s wegen der Dienstplan Mitbestimmung für mich haben .Bin für jeden Tip Dankbar freue mich aber besonsers über Praxis Erhahrungen, aus dem Bereich Pflege.

mfg Wolle

5.52207

Community-Antworten (7)

WD
Wolfgang D

27.06.2007 um 16:19 Uhr

Hallo Lotus Du bist doch auch eine Pflegekraft, wie macht ihr das mit dem Dienstplan ?

Waschbär Ich Verstehe deine frage nicht ? Welche frage ? Das Verstehe ich nun nicht ? Rede mal bitte Klartext

W
Waschbär

27.06.2007 um 16:53 Uhr

Wolle,

gerne gebe ich dir mein Wissen Preis, doch anfangen muss jemannd anders mit dem ähh Tipps geben.

WD
Wolfgang D

27.06.2007 um 19:23 Uhr

Achtet den hier keiner von den Pflege BR´s auf die einhaltung der Dienstplan BV ? oder der Arbeitszeit ?

K
Kölner

27.06.2007 um 19:35 Uhr

@Wolfgang D Doch. Sollte man! Aber: Sind Dir denn die grundlegeneden Dinge der Dienstplangestaltung bekannt? Habt Ihr einen TV? Schichtmodell? Kennt Ihr den Unterschied zwischen Planzeit, Ist- und Sollzeit? HeimG? HeimPersV? ... Seminare besucht?

WD
Wolfgang D

27.06.2007 um 19:53 Uhr

Kölner BV JA Seminare Ja. TV JA. Grundlagen JA.Schichtmodell JA IST/Soll/Plan JA. Heim $$ JA.

Erfahrung mit der PRAXIS NEIN !

HILFE ! Bitte.

K
Kölner

27.06.2007 um 20:01 Uhr

@Wolfgang D

  1. Es ist zunächst der geplante Einsatz der einzelnen AN gemäß der individuellen Voraussetzungen (Teilzeit, Urlaub und Krankheit, sonstige Abwesenheitszeiten, Ausgleichszeiten, Über-/Mehrarbeitsstunden-Ausgleich) im Voraus vom AG oder seinem Vertreter (PDL/Stationsleitung) zu planen.
  2. Der DP ist dann dem BR zur Genehmigung vorzulegen. Das sollte idealerweise eine "angemessene" Zeit vor "in Krafttretung" geschehen.
  3. Der BR prüft dann. Sind die Pausenzeiten, die tägliche und die individuelle AZ, die Ausgleichstage, die tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden.
  4. Dann lässt er den Plan entweder korrigieren oder genehmigt ihn. Fertig!

Der Soll-Dienstplan muss dann mit dem Ist-Dienstplan verglichen werden. Ggf. (so keine tarifvertragliche Regelung besteht) sollten Regelungen bestehen, wie mit den (notwendigen) Änderungen umgegangen wird, mit dem AG vereinbart werden.

W
Waschbär

29.06.2007 um 08:47 Uhr

Wolfgang D,

wir machen das auch fast so wie Kölner. 4 Wochen bevor, der Plan den Mitarbeitern vor zu liegen hat ,wird er eine gezogen vom BR. Dann kommt der Test, auf "Fachlich/Sachlich" ... sollte es Probleme geben, z.b weil es zu unstimmigkeiten kommt meist wegen der BV . Wird die Schreiberin und ggf die PDL zur Besprechung bei uns Eingeladen. ( Hat sich ein Gebürgert weil ist besser als nur Schreiben hin und her,geht schneller und ist angenehmer).

Ist der PD analog der §§ und der BV , wird er "abgesegnet".

Bock der Schreiberling , weil er meint das er sich nicht an die BV halten muss .... so darf er sich mit AG/GF unterhalten ( wir Wachen ja nur über die Einhaltung)

Meinstens ist der Plan dann o-k , oder die Schreiberin darf wieder ans Bett oder bekommt es Schriftlich vom AG . Oder wir dürfen uns wieder anhören das die BV ja schon 10 Jahre Alt ist und das es eigendlich Zeit für eine Neue ist .. bla bla.

Richtig,toll sind nur die Laufenden Dienstplan änderungen und deren Begründungen

Macht Arbeit , ist aber ... Schöner als imm Sommer am Strand oder doch nicht ?

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