Hi, wir haben Betriebsrat aber keinen Tarifvertrag und ich habe eine Frage zur Mitbestimmung bei Dienstplänen.
Ich lese da so Sachen wie: Wenn der AG einen Dienstplan aufgestellt hat, dann hat er sein Direktionsrecht "verbraucht", für weitere Änderungen muss er den AN um Zustimmung fragen.
Ich hätte gern gewusst, ob wir als Betriebsrat, wenn wir keine BV zum Schichtplan abgeschlossen haben, das Recht (und die Pflicht) haben den Dienstplan bei der ersten Erstellung "gegenzulesen" bzw. zu genehmigen und was bei späteren Dienstplan-Änderungen zu beachten ist (also welche Rechte wir oder die Arbeitnehmer da haben: Müssen Änderungen jedesmal vom BR genehmigt werden? Muss der Arbeitnehmer der Änderung des einmal erstellten Dienstplanes zustimmen?).