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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Dienstbeginn Dienstplan

G
gatbln
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Forenuser,

zunächst einmal eine wunderbare Plattform hier. :)

Aber zu meiner Frage, inwiefern muss der Betriebsrat angehört werden, wenn sich der Dienstbeginn eines einzelnen Mitarbeiters von 08.00 Uhr (üblicher Dienstbeginn für alle MA) auf 7.30 Uhr ändert. Ist dies bereit einer Versetzungsmeldung "würdig"?

Oder reicht es aus, wenn es auf dem Dienstplan - den der BR ja vor Beginn eines jeden Monats erhält - vermerkt ist?

72203

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

01.03.2010 um 19:22 Uhr

Ich hoffe ja wohl, dass das Gremium sein MBR bezüglich der Dienstpäne ausübt...

G
gatbln

01.03.2010 um 20:05 Uhr

Inwiefern er das tut, kann ich nicht sagen ...

Aber ist eine Versetzungmeldung notwendig?

Oder wenn der Dienstbeginn eines Mitarbeiters im Dienstplan auf 07.30 Uhr vermerkt ist, der BR aber nicht "reagiert", ist dies dann gültig?

N
nicoline

01.03.2010 um 22:32 Uhr

gatbln was für ein nick ;-((

Der BR ist in der MB nach § 87 Abs. 2, auch wenn die Arbeitszeit (Beginn und Ende) eines MA sich ändert und das hat herzlich wenig mit Versetzung zu tun! Empfehle dringend die Kommentierung zu § 87 Abs. 2 in Gänze zu lesen!

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