Hallo liebe Forenuser,

zunächst einmal eine wunderbare Plattform hier. :)

Aber zu meiner Frage, inwiefern muss der Betriebsrat angehört werden, wenn sich der Dienstbeginn eines einzelnen Mitarbeiters von 08.00 Uhr (üblicher Dienstbeginn für alle MA) auf 7.30 Uhr ändert.
Ist dies bereit einer Versetzungsmeldung "würdig"?

Oder reicht es aus, wenn es auf dem Dienstplan - den der BR ja vor Beginn eines jeden Monats erhält - vermerkt ist?