Mitbestimmung bei Dienstplan
Hallo Community, unser BR existiert seit gerade mal 2 Wochen und nun haben wir von unserem Chef den Dienstplan für den kommenden Monat vorlegt bekommen. Er drängt auf eine BV, die wir aber ablehnen, da bereits jetzt schon viele Beschwerden zum Thema DP im Raum stehen.
Zum Beispiel haben wir bei der Prüfung festgestellt, dass:
- Die Wochenarbeitszeit oftmals über 48 h/Wo - einmal sogar bei 63 h/Wo liegt
- Alle bis auf einen am WE eingesetzt werden
- Teilweise die Ruhezeiten unterschritten werden (in einem Fall nur 7 h)
Welche Möglichkeiten haben wir? Wie können wir vorgehen. Vlt. sollte ich erwähnen, dass s sich um ein privates Krankentransportunternehmen handelt. Die BR-Mitglieder werden leider erst Anfang bis Mitte Juli geschult...
Community-Antworten (6)
19.06.2014 um 09:35 Uhr
Um eine BV werdet ihr nicht herumkommen, wenn der AG unbedingt eine will. Er kann und wird letztendlich die Einigungsstelle anrufen, das heißt ihr bekommt Verhandlungstermine aufgezwungen, wo meistens ein Richter vom Arbeitsgericht den Aufpasser spielt. Spätestens an diesem Punkt solltet ihr beschließen, einen Anwalt hinzuzuziehen, damit euch keine Fehler unterlaufen. Alles weitere beredet ihr dann mit dem.
Inhaltlich habt ihr bei deinen angesprochenen Punkten das Arbeitszeitgesetz auf eurer Seite (maximal 10 h Arbeitszeit, mindestens 11 h Ruhezeit). Um dieses einzuhalten, braucht es eigentlich keine BV. Eine BV, die das ArbZG aushebelt, ist unwirksam. Jeder DP, der sowas enthält, ist abzulehnen und Nachbesserung zu fordern.
Eine Aushandlung einer BV kann sich mitunter über Jahre hinziehen.
19.06.2014 um 10:09 Uhr
Hallo RicLa, eine BV bietet Euch die Möglichkeit, Regeln festzulegen, die dann sogar einklagbar sind. Lasst Euch Zeit und entwickelt eine eigene BV. LG Lotte
19.06.2014 um 10:25 Uhr
.... aber lasst Euch nicht drängen. Für den Abschluss einer BV gibt es keine Fristen. Wenn der AG eine BV will, dann muss er Euch erst einmal die Gelegenheit bieten, Euch in das Thema einzuarbeiten.
Natürlich solltet Ihr Eure bedenken dem Chef auch mitteilen und Ihr könnt / sollt auf den einen oder anderen Missstand hinweisen.
Aber eine BV braucht auch Erfahrungen. Da kommt es oft auf die richtige Formulierung an.
Darum: Macht erst einmal Grundlagenseminare und - wenn es um die Arbeitszeit geht - auch ein Spezialseminar zu diesem Thema.
Drängt der Chef dennoch, könnt Ihr beschließen, einen Sachverständigen hinzuziehen ( § 80 BetrVG)
19.06.2014 um 10:43 Uhr
RicLa Zum Beispiel haben wir bei der Prüfung festgestellt, dass:
- Die Wochenarbeitszeit oftmals über 48 h/Wo - einmal sogar bei 63 h/Wo liegt
- Alle bis auf einen am WE eingesetzt werden
- Teilweise die Ruhezeiten unterschritten werden (in einem Fall nur 7 h)
Welche Möglichkeiten haben wir? Wie können wir vorgehen.
Bezogen nur auf diese Situation könnt ihr den Dienstplan ablehnen, mit genau den Angaben als Begründung, die Du hier gemacht hast und den AG mit Fristsetzung auffordern, den Dienstplan gesetzeskonform zu ändern und dann erneut zur Prüfung vorzulegen.
Bzgl. der BV schließe ich meinen Vorrednern an.
19.06.2014 um 11:09 Uhr
Es gibt keinen tarifvertrag, oder?
20.06.2014 um 11:42 Uhr
@Kölner Nein, es gibt keinen Tarifvertrag :(
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