Erstellt am 19.06.2014 um 07:35 Uhr von Aidan
Um eine BV werdet ihr nicht herumkommen, wenn der AG unbedingt eine will. Er kann und wird letztendlich die Einigungsstelle anrufen, das heißt ihr bekommt Verhandlungstermine aufgezwungen, wo meistens ein Richter vom Arbeitsgericht den Aufpasser spielt. Spätestens an diesem Punkt solltet ihr beschließen, einen Anwalt hinzuzuziehen, damit euch keine Fehler unterlaufen. Alles weitere beredet ihr dann mit dem.
Inhaltlich habt ihr bei deinen angesprochenen Punkten das Arbeitszeitgesetz auf eurer Seite (maximal 10 h Arbeitszeit, mindestens 11 h Ruhezeit). Um dieses einzuhalten, braucht es eigentlich keine BV. Eine BV, die das ArbZG aushebelt, ist unwirksam. Jeder DP, der sowas enthält, ist abzulehnen und Nachbesserung zu fordern.
Eine Aushandlung einer BV kann sich mitunter über Jahre hinziehen.
Erstellt am 19.06.2014 um 08:09 Uhr von Lotte
Hallo RicLa,
eine BV bietet Euch die Möglichkeit, Regeln festzulegen, die dann sogar einklagbar sind. Lasst Euch Zeit und entwickelt eine eigene BV.
LG Lotte
Erstellt am 19.06.2014 um 08:25 Uhr von gironimo
.... aber lasst Euch nicht drängen. Für den Abschluss einer BV gibt es keine Fristen. Wenn der AG eine BV will, dann muss er Euch erst einmal die Gelegenheit bieten, Euch in das Thema einzuarbeiten.
Natürlich solltet Ihr Eure bedenken dem Chef auch mitteilen und Ihr könnt / sollt auf den einen oder anderen Missstand hinweisen.
Aber eine BV braucht auch Erfahrungen. Da kommt es oft auf die richtige Formulierung an.
Darum: Macht erst einmal Grundlagenseminare und - wenn es um die Arbeitszeit geht - auch ein Spezialseminar zu diesem Thema.
Drängt der Chef dennoch, könnt Ihr beschließen, einen Sachverständigen hinzuziehen ( § 80 BetrVG)
Erstellt am 19.06.2014 um 08:43 Uhr von nicoline
RicLa
Zum Beispiel haben wir bei der Prüfung festgestellt, dass:
* Die Wochenarbeitszeit oftmals über 48 h/Wo - einmal sogar bei 63 h/Wo liegt
* Alle bis auf einen am WE eingesetzt werden
* Teilweise die Ruhezeiten unterschritten werden (in einem Fall nur 7 h)
Welche Möglichkeiten haben wir? Wie können wir vorgehen.
Bezogen nur auf diese Situation könnt ihr den Dienstplan ablehnen, mit genau den Angaben als Begründung, die Du hier gemacht hast und den AG mit Fristsetzung auffordern, den Dienstplan gesetzeskonform zu ändern und dann erneut zur Prüfung vorzulegen.
Bzgl. der BV schließe ich meinen Vorrednern an.
Erstellt am 19.06.2014 um 09:09 Uhr von Kölner
Es gibt keinen tarifvertrag, oder?
Erstellt am 20.06.2014 um 09:42 Uhr von RicLa
@Kölner
Nein, es gibt keinen Tarifvertrag :(