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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan Mitbestimmung

T
Tom22
Apr 2023 bearbeitet

Eure Meinung ist gefragt: Keine BV !! Betriebsrat möchte im Juni an einem Dienstag Wunschfrei haben ! Der intrigante Dienstplaner lehnt wiederholt den Wunsch ab. Es gibt angeblich noch mehrere Kollegen für diesen Termin!! Lehnt es aber ab dem Gremium Betriebsrat die Namen zu nennen!!! Chef und Personalchef ignorieren die bitte dies zu klären!! Mobbing Verdacht gegen Betriebsrat!!!

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Community-Antworten (6)

R
rtjum

28.04.2023 um 11:44 Uhr

BV machen!!

P
petermännchen

28.04.2023 um 12:40 Uhr

Richtig!!!!

G
GabrielBischoff

28.04.2023 um 14:41 Uhr

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG - ihr müsst den Dienstplan ja nicht genehmigen, wenn dort Disput besteht.

J
Junge

28.04.2023 um 17:09 Uhr

Anwalt einschalten und vors Bundesverfassungsgericht ziehen!

C
celestro

28.04.2023 um 17:20 Uhr

"BV machen!!"

Und dann?

"§ 7 BUrlG

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

also wenn der AG hier keinen Namen nennen will, ist das wohl nur dummes Gelaber ... ggf. Anwalt einschalten und gut ist.

A
AlterMann

28.04.2023 um 19:01 Uhr

Bei der Erstellung eines DPs sind die Wünsche der AN angemessen zu berücksichtigen. (Der AG legt die Arbeitszeiten im "billigen Ermessen" fest.) Der BR kann das überprüfen, indem er sich das "Wunschbuch" vorlegen lässt mit Erläuterungen. Und wenn die nicht stichhaltig sind, dann lehnt Ihr eben ab. Und nebenbei lasst Ihr schon mal durchblicken, dass der Dienstplaner das jetzt jeden Monat so machen muss...

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