Erstellt am 25.06.2007 um 09:21 Uhr von Lotte
BR-Fan,
ist im Anschreiben kein Datum erwähnt? Bevor Du etwas unterschreibst, geh mal damit zur GEW oder zu einem RA und lasse Dich beraten.
Wurde der BR gehört?
M.E. gilt hier das BGB § 147 (2) "Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf." Sehr schwammig...
Für eine Kschklage hast Du jedenfalls drei Wochen Zeit, aber das war ja nicht Deine Frage, oder?
Kölner???? Paula????
Erstellt am 25.06.2007 um 11:29 Uhr von Bergmann
Bin zwar weder Kölner noch Paula ;-))
solange die Unterschrift nicht von beiden Parteien getättigt worden ist, ist der Vertrag nicht gültig !!
Da eine Änderungskündigung angedacht ist, kannst du dir Zeit lassen bis zum Änderungstermin oder bis der AG dir die Kündigung übergibt !!
Erstellt am 25.06.2007 um 11:46 Uhr von Konrad
Es gibt keine Frist, der einseitige Antrag ist ein „freiwilliges Angebot“ deines AG, diesen als AN anzunehmen kann nur eine freiwilliges Abkommen für beide Vertragsparteien sein.
Es gibt keine Annahmepflicht gar mit Frist, wenn AG Druck ausüben sollte, wäre schnell der Tatbestand der Nötigung nach StGB § 240 erfüllt.
Empfehle dringend sich an die zust. Gewerkschaft wenden oder bald RA aufsuchen.
Erstellt am 25.06.2007 um 21:53 Uhr von Kölner
@Lotte
Warum sollte der BR bei Vorlage eines neuen AV gehört werden müssen?
@Konrad
Nanana...
...wenn der AN selbst mit der "Ansage eines sonst kommenden Übels" unterschreibt, hat er seinen Willen erklärt. Fertig.
Erstellt am 25.06.2007 um 21:58 Uhr von Lotte
Kölner,
nicht bei der Vorlage des AV, sondern vor der Änderungskündigung