Kollegialen Gruß meine Freunde.......,

ich bin in einem IT-Unternehmen Betriebsratsvorsitzender und habe mir letzte Woche bei unserer Versammlung erlaubt, alle Beteiligten aufzuklären. Folgender Sachverhalt: Wir haben in 2006 von 120 AN, 7 betriebsbedingte Kündigungen erhalten. Nun sollen wir "um den AG-Standard" zu folgen, 2,5% mehr arbeiten, jedoch ohne Lohnausgleich. In der BV habe ich die rechtliche Information erteilt, da die Änderungen durch eine Änderungskündigung kommt, was passiert, wenn ein AN die Änderungskündigung nicht unterschreibt. Gegen eine personelle Einzelm., können wir nicht vorgehen, weder mit dem §99, noch mit dem §102BtrVG und haben daher für die evtl. Kündigungsschutzklagen "Bedenken" und einen persönliche Stellungnahme verfasst und unseren AG zur Überdenkung seines Vorhabens gebeten. Nun kam auch die Frage, was den mir passieren würde, wenn ich die Änderungskündigung nicht unterschreiben würde. Dan bin ich doch eigentlich ordentlich zum 31.12.2006 gekündigt????

Einen wirtschaftlichen Grund für die erhöhung ist nicht sichtbar weil es uns zwar nicht gut geht, aber rot schreiben wir nicht. Es ist eben nur um sich an der "Mutter" anzupassen.......

Es grüßt ein Kollege