Hallo alle miteinander
Ich bin aktiver Betriebsrat und hätte da eine Frage zu Änderungskündigungen
Unser AG will allen Beschäftigten einen neuen Arbeitsvertrag in Form einer Änderungskündigung geben. Nun kann ja jeder sebst bestimmen ob er in annimmt oder ablehnt. Man kann in ja, soweit ich weiß auch vorbehaltlich der rechtlichen Überprüfung annehmen. Es ist ja jetzt so das einem BRM normalerweise nicht ordentlich gekündigt werden kann. Wie verhält sich dies bei einer Änderungskündigung?
Kann der AG im neuen Arbeitsvertrag auch eine Lohnkürzuzng vornehmen?
Wie verhält es sich mit den MBR des Betriebsrates?
Für eine rasche Antwort wäre ich Dankbar