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Form der Übergabe einer Anhörung zu einer Änderungskündigung und BR-Wahl

T
Teich
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe gleich zwei Fragen.

  1. Wir als Betriebsrat haben eine Anhörung zu einer Änderungskündigung von unserem Personalleiter per E-Mail bekommen. Inwieweit ist dies zulässig? Sonst haben wir diese persönlich bekommen und mussten ihm dies quittieren.

  2. Unser Termin für BR-Wahl steht. Müssen an diesem Tag zwingend alle bisherigen BR-Mitglieder anwesend sein?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

13.03.2014 um 17:29 Uhr

Wenn der AG meint, eine E-Mail reicht - dann ist es das. Ihr müsst innerhalb der Fist reagieren. Dazu müssen alle BR-Mitglieder (oder Ersatzmitglieder) ordnungsgemäß geladen werden. Das Wahlgeschehen spielt da keine Rolle.

Ohne die Mail zu kennen, habe ich meine Zweifel, ob alle notwendigen Informationen vorliegen. Aber das geht ja zu Lasten des AG und ist nicht Euer Problem.

Und bitte denkt daran. Bei einer Änderungskündigung hat der BR die Widerspruchsmöglichkeit aus dem § 102 BetrVG und die Zustimmungsverweigerung aus dem § 99 BetrVG zu behandeln.

G
gironimo

13.03.2014 um 17:35 Uhr

Ergänzend: Für die BR-Wahl muss gar kein BR anwesend sein. Nur der WV muss da sein.

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