Wir sind ein Kleinbetrieb mit unter 20 MitarbeiterInnen.
Seit Jahren haben wir das Problem, dass unsere TZ-Kräfte, die nur an verschiedenen Tagen in der Woche arbeiten, im Fall von Krankheit oder wenn z.B. ein Feiertag auf einen ihrer Arbeitstage fällt, Stundenverluste hinnehmen müssen.

Zur Erklärung hier 2 konkrete Beispiele einer Kollegin:

Ihre Arbeitszeiten sind: Di + Do mit jeweils 9 Arbeitsstunden, Fr mit 7 Arbeitsstunden, also insgesamt 25 Stunden in der Woche.

1) Feiertag an einem Arbeitstag (Di, Do od. Fr): Hier werden mit 5 Stunden gutgeschrieben, da bei uns die 25 Wochenstunden auf 5 Arbeitstage aufgeteilt werden, obwohl die Kollegin tatsächlich lediglich 3 Tage in der Woche arbeitet.

2) Feiertag an einem nicht-Arbeitstag (Mo od. Mi): Hier bekommt sie auch nur 5 Stunden für den Feiertag gutgeschrieben.

Wird sie jedoch an einem Arbeitstag krank, kommt es zu „individuellen kreativen Lösungen“. Hier werden ihr zunächst die 5 Stunden gutgeschrieben (siehe Pkt. 1).

Lösung wäre, dass für Di + Do 4 Stunden manuell ergänzt werden, für Fr analog 2 Stunden. Das erfolgt jedoch so nicht, wenn in der Woche, wo sie an einem Arbeitstag krank war, auch ein Feiertag ist. Dieser wird von der Gesamtstundenzahl (25 Std) abgezogen und der Differenzbetrag auf die verbleibenden Tage angepasst.

Im Grunde kann man es so zusammenfassen, dass die TZ-Kräfte Stunden aus Feiertagen oder Krankheitstagen nacharbeiten müssen und VZ-Kräfte müssen dies nicht.

Wie ist das bei Euch geregelt... und... gibt es hier eine verläßliche Grundlage, auf der man als BR mit der GL diskutieren kann?

Gruß,
Tom