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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wegeunfall - Stunden vom Arztbesuch nacharbeiten?

M
maschoe
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hatte am 17.02. einen Wegeunfall. War dann am 18.02. in der Notaufnahme und am 20.02. (weil Wochenende) beim D-Arzt. Sie war danach 2 Tage krankgeschrieben und dann wieder auf Arbeit. Sie war beim Treppe runtergehen abgerutscht und hatte sich dabei das Knie verdreht. Sie war dann ja wieder auf Arbeit aber hatte immer das Gefühl, dass ihr Knie nicht stabil war. Nun hatte sie am 28.02. das Gefühl, dass ihr im Knie was raus- und gleich wieder reingesprungen war. Die Schmerzen waren so stark, dass er am heutigen Tage nocheinmal zum Arzt musste. Dort verbrachte Sie mit warten, Untersuchung und MRT 3,5 Stunden. Der Arzt wollte sie krankschreiben, sie musste aber ablehnen, weil ihre Kollegin im Sekretariat auch krank war und dann keiner dagewesen wäre. Muss Sie die 3,5 Stunden nun nacharbeiten oder ist das bei einem Wegeunfall anders?

2.19803

Community-Antworten (3)

S
Streikposten Akzeptiert

29.02.2012 um 15:44 Uhr

Dieser Koll. sollte man auf alle Fälle dringend erklären, dass auch sie nicht unersetzbar ist. Das also auch der Betrieb weiterläuft wenn sie morgen auf der Straße den Schlag trifft.

Arztbesuche wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit sein müssen/können lösen die Entgeldfortzahlung aus.

Wurde das Ganze als Wegeunfall aufgenommen und ggf. der BG gemeldet??

http://www.dingeldein.de/soz/wegeunfall.htm

Z
zdophers

29.02.2012 um 15:43 Uhr

Arztbesuch nacharbeiten? §616 BGB gibt die notwendige Antwort.

W
wahlvst

29.02.2012 um 16:28 Uhr

zdophers

Bei Wegunfall _ Arbeitsunfall nicht nur §616 BGB

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