Erstellt am 13.06.2007 um 16:32 Uhr von DonJohnson
Hallo Silberwind.
§74 Abs 1. Der Gesetzestext schreibt "soll zusammentreten". Das ist zwar keine muß Vorschrift, es müssen aber gewichtige Gründe dagegen sprechen. Verstößt er gegen diesen §, geht mit ihm vor die Einigungsstelle, die ist meines wissens dafür zuständig. Kann mich aber auch irren und ihr müßt mit ihm vor das Arbeitsgericht. So oder so, verstößt er dann weiter gegen die Anordnung, muß er jedes mal zahlen.
Gruß Don
Erstellt am 13.06.2007 um 16:47 Uhr von waschbär
silberwind,
dann lehnt es ab mit dem Perler zu Reden, wenn er nichts zu sagen hat und fordert das ihr mit jemannden Reden könnt der die Nötigen "Befugnisse" hat !
Ich würde sogar eine Formellesschrift Stück vorschlagen....
Und etwas im Netzstöber zum Thema Monatsgespräch ..... ihr dürftet nicht die ersten sein die Probleme haben, beim Monatsgespräch .-)
Erstellt am 13.06.2007 um 16:55 Uhr von waschbär
siberwind,
ein satz welchen ich fand zum Monatsgespräch
...Der Arbeitgeber hat entweder selbst teilzunehmen, oder sich durch entsprechend über !!!Sachkenntnis!!!! verfügende Personen vertreten zu lassen......
Sachkenntniss = ??????
Erstellt am 13.06.2007 um 17:05 Uhr von paula
@Waschbär
Natürlich muss der Vertreter des AGs über die erforderliche Sachkompetenz verfügen. Aber ein ArbG wird diese einem Personalleiter kaum absprechen. Da muss der BR schon heftige Geschichten erzählen können. Und wenn der BR Pech hat kommt beim nächsten mal der Geschäftsführer und will dann die Sache mit dem Anteilseignern abstimmen oder noch mal nachdenken oder sich noch mit seinem Personalleiter besprechen. Vielleicht will der AG die Probleme ja auch gar nicht angehen?
Zu einer wirklichen konstruktiven Mitwirkung am Monatsgespräch kann man einen AG nicht wirklich zwingen! Aber ein pfiffiger BR wird das doch wohl kaum jucken oder?
Erstellt am 13.06.2007 um 18:00 Uhr von waschbär
paula,
da hast du auch wieder recht....
aber wie drehen wir die sache um silberwind zu helfen ?
Erstellt am 13.06.2007 um 21:33 Uhr von Grinsi
Hallo Paula
Reicht tatsächlich "Sachkompetenz"? Ich war der Meinung, daß auch Entscheidungsbefugnis auf AG Seite gefordert ist. Schließlich soll man doch "auf Augehöhe" verhandeln und zu gemeinsamen Entscheidungen kommen.
MfG
Grinsi
Erstellt am 13.06.2007 um 21:39 Uhr von Mona-Lisa
@Grinsi,
im § 74 Rd. Nr. 5 BetrVG DKK wird ausdrücklich nur von kompetent gesprochen...
Erstellt am 14.06.2007 um 06:51 Uhr von Frank B
Guckst Du §23 Abs.3 BetrVG!