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BESPRECHUNG MIT GESCHÄFTSFÜHRER - direkt?

S
silberwind
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann man den Geschäftsführer zu einer Besprechung mit dem Betriebsrat zwingen. Wir haben zwar einen ständigen Monatstermin. In diesem lässt sich der Geschäftsführer ständig druch den Personalleiter ersetzen, der kann aber diese meisten Probleme nicht klären bzw. uns eine verbindliche Antwort geben. Einladungen gehen regelmässig zum Geschäftsführer, die werden aber auch regelmässig ignoriert.

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Community-Antworten (8)

D
DonJohnson

13.06.2007 um 18:32 Uhr

Hallo Silberwind.

§74 Abs 1. Der Gesetzestext schreibt "soll zusammentreten". Das ist zwar keine muß Vorschrift, es müssen aber gewichtige Gründe dagegen sprechen. Verstößt er gegen diesen §, geht mit ihm vor die Einigungsstelle, die ist meines wissens dafür zuständig. Kann mich aber auch irren und ihr müßt mit ihm vor das Arbeitsgericht. So oder so, verstößt er dann weiter gegen die Anordnung, muß er jedes mal zahlen.

Gruß Don

W
Waschbär

13.06.2007 um 18:47 Uhr

silberwind,

dann lehnt es ab mit dem Perler zu Reden, wenn er nichts zu sagen hat und fordert das ihr mit jemannden Reden könnt der die Nötigen "Befugnisse" hat !

Ich würde sogar eine Formellesschrift Stück vorschlagen....

Und etwas im Netzstöber zum Thema Monatsgespräch ..... ihr dürftet nicht die ersten sein die Probleme haben, beim Monatsgespräch .-)

W
Waschbär

13.06.2007 um 18:55 Uhr

siberwind,

ein satz welchen ich fand zum Monatsgespräch

...Der Arbeitgeber hat entweder selbst teilzunehmen, oder sich durch entsprechend über !!!Sachkenntnis!!!! verfügende Personen vertreten zu lassen......

Sachkenntniss = ??????

P
paula

13.06.2007 um 19:05 Uhr

@Waschbär

Natürlich muss der Vertreter des AGs über die erforderliche Sachkompetenz verfügen. Aber ein ArbG wird diese einem Personalleiter kaum absprechen. Da muss der BR schon heftige Geschichten erzählen können. Und wenn der BR Pech hat kommt beim nächsten mal der Geschäftsführer und will dann die Sache mit dem Anteilseignern abstimmen oder noch mal nachdenken oder sich noch mit seinem Personalleiter besprechen. Vielleicht will der AG die Probleme ja auch gar nicht angehen?

Zu einer wirklichen konstruktiven Mitwirkung am Monatsgespräch kann man einen AG nicht wirklich zwingen! Aber ein pfiffiger BR wird das doch wohl kaum jucken oder?

W
Waschbär

13.06.2007 um 20:00 Uhr

paula, da hast du auch wieder recht....

aber wie drehen wir die sache um silberwind zu helfen ?

G
Grinsi

13.06.2007 um 23:33 Uhr

Hallo Paula

Reicht tatsächlich "Sachkompetenz"? Ich war der Meinung, daß auch Entscheidungsbefugnis auf AG Seite gefordert ist. Schließlich soll man doch "auf Augehöhe" verhandeln und zu gemeinsamen Entscheidungen kommen.

MfG

Grinsi

M
Mona-Lisa

13.06.2007 um 23:39 Uhr

@Grinsi, im § 74 Rd. Nr. 5 BetrVG DKK wird ausdrücklich nur von kompetent gesprochen...

FB
Frank B

14.06.2007 um 08:51 Uhr

Guckst Du §23 Abs.3 BetrVG!

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