Erstellt am 23.09.2012 um 21:25 Uhr von MonaLisa
@Rfred,
wenn du den § 74 im BetrVG (Kommentare!) liest, dann wirst du sehen, dass ihr nicht mit Maurertätigkeiten diese Monatsgespräche beginnen braucht.
Das BetrVG sieht vor, dass ALLE BR - Mitglieder an den Gesprächen teilnehmen sollen. (sollen!) Das heisst, dass ihr beschliessen könnt, dass z.B. nur der BRV und sein Stelli daran teilnmmt.
Der AG beschliesst oder bestimmt das sicherlich nicht.
Ich kann euch nur den Tipp geben, dass grundsätzlich das komplette Gremium daran teilnehmen soll.
Erstellt am 23.09.2012 um 21:44 Uhr von Watschenbaum
bzgl. der anderen Gespräche bzgl. Organisationsfragen :
woher kommt eigentlich die Angst, den BRV alleine mit dem AG sprechen zu lassen?
mangelndes Vertrauen? fehlende nachträgliche Beweisbarkeit irgendwelcher Aussagen des AG ?
wenn sich das Gremium einig ist, daß der BRV nur im Rahmen der getroffenen Beschlüsse entscheiden kann, man ihm entsprechende "Aufträge" mitgibt, man ihm vertraut, daß er keine "Alleingänge" vollführt,
der AG am Gespräch auch alleine teilnimmt ,
muß ja nicht immer die ganze "Meute" dabeisein
Erstellt am 23.09.2012 um 22:32 Uhr von Valdi
@RFred, geht immer, mindestens zu zweit zu solchen Gespraechen. Und zwar zur eigenen Sicherheit. Wir sagen den MA doch auch , nehmt einen BR mit bei Personalgespraechen. Es kommt schon mal vor, dass es ein 4 Augengespraech zwischen BRV und dem Direktor gibt. Obs der GL passt oder nicht spielt keine Rolle.
Viel Spass bei Euren Rausforderungen.
Erstellt am 23.09.2012 um 22:55 Uhr von Rfred
Zur Antwort von Watschenbaum: wir haben ja gemeinsam beschlossen grundsätzlich mindestens zu zweit mit der Geschäftsleitung zu reden. Das heißt, es liegt auch im Interresse des Vorsitzenden, nicht allein mit den beiden Geschäftsführern über Belange des Betriebsrats zu reden.
Erstellt am 24.09.2012 um 00:49 Uhr von Watschenbaum
ich verstehe ja, was ihr bezwecken wollt, aber
Sorry, so ein Beschluß ist Unsinn
und auch in der Form kaum durchsetzbar
wenn die GL dem BR etwas mitzuteilen hat, teilt sie dies dem BRV mit
(§ 26 BetrVG: Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.)
zudem ist der BRV andererseits auch das Sprachrohr des BR oder anders ausgedrückt "der Vertreter in der Erklärung", er muß die gefassten Beschlüsse dem AG zum Ausdruck bringen
von einem zusätzlichen "Aufpasser" oder "Zeugen", je nachdem,wie man es sieht, steht da nichts
auch die Führung der laufenden Geschäfte (die ja in BRs ohne Betriebsauschuß in der Regel der BRV macht) kann es nötig machen, mal schnell Gespräche mit der GF führen zu müssen, ohne daß sich jetzt aufgrund eures "Beschlusses" die durchsetzbare Notwendigkeit ergäbe. dazu ein zweites BR-Mitglied kurzzeitig freizustellen
Erstellt am 24.09.2012 um 06:27 Uhr von Nubbel
die kommentierung zu § 74 betrvg ist eindeutig was geht und was nicht
Erstellt am 24.09.2012 um 07:07 Uhr von gironimo
Ich denke,es geht hier nicht nur um das Monatsgespräch.
Ich würde - gerade wenn der BR neu ist - auch Gespräche zu zweit empfehlen. So gesehen würde ich der GL mitteilen, dass Ihr bei Eurer Vorgehensweise bleibt, die auch gar nicht unüblich ist und von zahllosen BRs so gehandhabt wird.
Trotzdem sollte auch mal ein 4-Augengespräch möglich sein.
Erstellt am 24.09.2012 um 14:45 Uhr von meckerziege
Wir haben in einer Geschäftsordnung festgelegt, dass Verhandlungen
nur in mindestens 6 - Augen - Gesprächen stattfinden.
Das hat nichts mit der Annahme von Erklärungen zu tun.
Die GL hat das nicht zu bestimmen und es ist zu Eurer Sicherheit,
wenn Ihr zu zweit geht.
Monatsgespräche sollten im gesamten Gremium stattfinden.
Hier habe ich es so verstanden, dass Eure GL grundsätzlich nur mit dem VS sprechen will..
NÖÖ! Wenn Euer BR es so entscheidet - gut, gerade zu Anfang würde ich aber davon abraten, alleine mit der GL Gespräche zu führen.
Im laufe der Zeit bekommt man ein Gespür dafür, wo man aufpassen muß
Erstellt am 24.09.2012 um 18:28 Uhr von Hoppel
Ich fürchte, dieser Beschluss lautet sinngemäß tatsächlich so wie in der Eingangsfrage geschrieben... "Wir haben beschlossen, dass keiner allein zu diesem Gespräch geht."
Hier wird schon verkannt, dass der BRV kraft Gesetzes der Ansprechpartner für den AG ist; wurde von Watschenbaum ja schon näher erläutert.
Ich halte es in der Anfangsphase allerdings für sinnvoll, dass auch der stellv. BRV an den ersten Gesprächen teilnimmt, so es um die Organisation der künftigen Zusammenarbeit geht. Und das sollte man der GF auch verklickern können!