Abmahnung plus Überstundenabzug?
Hallo an alle,
ich bitte um euren Rat zu folgendem Sachverhalt. LKW Fahrer kassiert auf seiner Tour Barverkäufe. Üblicherweise wird nach der Ankunft im Betrieb abgerechnet. In diesem Fall aber nicht möglich, da die Kasse schon geschlossen hatte. Fahrer deponiert das Geld an seinem Arbeitsplatz im Betrieb. Am nächsten morgen ist das Geld verschwunden. Fahrer ist schockiert, da er weiss das er für den Schaden aufkommen muss. Er läßt sich 2 Tage Zeit, bis der Vorgesetzte ihn auf die fehlende Abrechnung anspricht. Danach beichtet er sein Missgeschick. Nun wird ihm mitgeteilt das er eine Abmahnung bekommt und gleichzeitig will man ihm 50 Mehrarbeitsstunden abziehen. Ich denke das geht zu weit. Wie ist eure Meinung und welchen Rat würdet ihr geben.
Community-Antworten (6)
05.06.2007 um 21:36 Uhr
Hallo mille, meiner Meinung nach so wie du den Fall schilderst käme ja der Kollege evtl. schonend davon. er könnte ja selbst des Diebstahl beschuldigt werden.
Mein persönlicher Rat an den Kollegen, nachträglich Anzeige erstatten.
Jetzt meine 1 Frage
Warum hat er sich 2 Tage Zeit gelassen und ist nicht sofort zum AG oder BR gegangen oder sofort die Polizei eingeschaltet?
Frage 2
Warum hat man bei euch im Betrieb wohl im Vorfeld noch nie darüber nachgedacht eine Möglichkeit zu schaffen das in solchen Fällen der/ die Fahrer , wenn die Kasse geschlossen ist ihre Tageskasse deponieren können?
05.06.2007 um 22:49 Uhr
@BMW,
es ist mir auch klar, dass der Kollege mit einer Abmahnung gut wegkommt. Aber eine weitergehende Bestrafung seitens des AG halte ich für sehr bedenklich.
zu Frage 1, es handelt sich hier um mehrere Hundert Euro. Da musste er sich wohl zuerst mal über die Tragweite im klaren werden und hat die Folgen wohl unterschätzt. Den Tip mit der Anzeige finde ich gut und werde ihn weitergeben.
zu Frage 2, es ist halt bisher noch zu keinem Vorfall gekommen, deshalb hat sich auch noch niemand Gedanken gemacht
05.06.2007 um 23:29 Uhr
@mille ihr solltet jetzt geschlossen hinter eurem Kollegen stehen und den AG auf seine Mitschuld hinweisen. Der BR sollte darauf hin wirken das sich alle Parteien an einen Tisch setzen und um das ganze Problem zu lösen auch für die Zukunft. Da er bis zum Heutigen Zeitpunkt keine Möglichkeit geschaffen hat, das wenn die Verkaufsfahrer verspätet in den Betrieb zurückkehren ihren Verkaufserlös sicher verbringen können .
Ihr könnt ja noch einen Betrieblichen Aushang machen, das der Dieb die Möglichkeit besitzt das Geld Anonym zurück geben kann
Schaltet die Polizei ein.
06.06.2007 um 11:12 Uhr
Moin mille,
muß denn überhaupt noch die Barzahlung bei Lieferung bzw. Abholung angeboten werden? Findet eine mobile elektronische Verkaufserfassung statt?
Ich bin der Meinung, daß der Kollege mit der Abmahnung ausreichend bestraft ist, eine weitergehende Sanktion halte ich für überflüssig!
06.06.2007 um 18:42 Uhr
@all Ich weiss gar nicht, ob der Kollege überhaupt eine Abmahnung verdient hat.
Ich sehe die Haftungsfrage nicht geklärt. Ich sehe die Erfüllungsgehilfenfrage nicht geklärt.
Ganz ketzerisch handelt der Vorgesetzte sogar mit einer Betriebsbuße und da - meine lieben Mitstreiter - ist doch der BR im Spiel.
06.06.2007 um 21:35 Uhr
Danke, ihr habt mir mit euren Antworten sehr weitergeholfen. Wir werden die Sache jetzt angehen.
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