Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Feiertag?
Hallo Zusammen,
Ich habe einen Arbeitsvertrag, der eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 h/Woche vorsieht. Laut Betriebsvereinbarung gilt eine 5Tage Woche. Sonn-/Feiertagsarbeit ist Bestandteil unserer Tätigkeit. Nun zum folgenden Problem: hat ein Monat, wie z.B. der Mai eigentlich 23 Arbeitstage, wovon 3 gesetzliche Feiertage sind, darf effektiv nur an 20 Tagen gearbeitet werden, da mir für jeden Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt wird - soweit so gut. Nun ist es aber so, dass wenn an einem Feiertag gearbeitet wurde, wird der dafür gegebene Ersatzruhetag nicht vergütet. Im Klartext: fällt in einer Arbeitswoche ein Feiertag auf einen Wochentag, bekomme ich nur 7,7h*4Arbeitstage vergütet. Die verlorenen Stunden können nicht aufgeholt werden, sodass am Monatsende statt der vertraglichen (38,5h/Woche)177,1h nur 154h (177,1h-23,1h)bezahlt werden. Ist das so korrekt?
Für eure Anntworten vielen Dank im Voraus
Spiros
Community-Antworten (13)
04.06.2007 um 19:08 Uhr
@spiros Vollkontinuierliche Schichtplanung?
05.06.2007 um 01:40 Uhr
keine Konntischicht - die Schichtenverteilung erfolgt in unserem Betrieb rein willkürlich nach Gutdünken dre Teamleitung. An Wochenenden und Feiertagen gelten folgende Kernarbeitszeiten: Früh 7:15-15:15h, Spät 15:00-23:00h, Nacht 22:45-8:00h, an normalen Wochentagen 17:45-1:00h, Mittwochs und Freitags 11:45-20:00h und 17:45h-1:00h. Nachtdienste sind täglich besetzt.
Von einer Regelmässigkeit kann hier keine Rede sein - in Feiertagsfreien Monaten kommt man immer auf 38,5h/Woche.
05.06.2007 um 11:13 Uhr
Hallo spiros,
der Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Wochenfeiertag kann auch auf einen arbeitsfreien anderen Werktag fallen. Dann hättest Du aber keine "Minusstunden".
Wenn Du einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung an einem anderen Werktag hast, darf Dir dafür kein Lohn abgezogen werden. Der Tag muss so gewertet werden, als ob Du gearbeitet hast.
05.06.2007 um 13:21 Uhr
...ist das gesetzlich so geregelt? - wo finde ich hierzu Grundlagen? Unser BR hat diesen Umstand bisher kommentarlos hingenommen...
Wie sind die Anspruchsfristen(Verfallsfristen)?
02.01.2008 um 11:35 Uhr
Gewährung des Ersatzruhetags an arbeitsfreiem Samstag
Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist dem Arbeitnehmer gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein Ersatzruhetag zu gewähren. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass der Ersatzruhetag an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden darf. Arbeitnehmern steht somit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag zu. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und will lediglich sicherstellen, dass Arbeitnehmer pro Sieben-Tage-Zeitraum einen Ruhetag haben.
Quelle: Urteil des BAG vom 23.03.2006 6 AZR 497/05 Pressemitteilung des BAG Gericht: BAG Aktenzeichen: 6 AZR 497/05
Allerdings wird hier deutlich von "gewährt" gesprochen. Gewährt werden kann ja nur etwas, was vorher beantragt uder gewünscht wurde... wer ist denn so doof und legt freiwillig seinen Ersatzruhetag auf einen arbeitsfreien Samstag ????
02.01.2008 um 11:59 Uhr
@Mr Smith Endlich in Port Royal angekommen? Mit einem halben Jahr Verspätung...aber immerhin;-)
02.01.2008 um 12:02 Uhr
@jacksmith "Gewährt werden kann ja nur etwas, was vorher beantragt uder gewünscht wurde... wer ist denn so doof und legt freiwillig seinen Ersatzruhetag auf einen arbeitsfreien Samstag ????"
Was für ein Humbug! Der AG gewährt...und er kann laut Deinem BAG-Urteil OHNE PROBLEME genau das machen, was Du so unverständlich findest: Den Ersatzruhetag auf einen Samstag legen!
03.01.2008 um 18:12 Uhr
@kölner:
den Ersatzruhetag auf einen Samstag zu legen wäre schön - dann hätte ich nämlöich Samstags mal frei....ich muss aber 3 mal monatlich am WE arbeiten .... Konkret komme ich laut Vertrag im Dezember auf 21Tage7,7h=161h tatsächlich werden aber nur 19Tage7,7h=146h abgerechnet. Im März sieht die Situation genauso aus. Die Ersatzruhetage wurden jeweils auf einen Wochentag gelegt! Den Ersatzruhetag wegfallen lassen darf ich nicht laut BR - also kann ich die fehlenden Stunden nicht nacharbeiten.
Das heisst konkret: Es fehlen mir in Feiertagsmonaten immer die Stunden, die durch den Feiertag "wegfallen". Das macht sich finanziell deutlich bemerkbar und bietet keine wirkliche Planungssicherheit, obwohl ich laut Vertrag 38,5h/Woche erfüllen muss.
Unser BR nimmt die Situation einfach so hin. Ist das so richtig?
04.01.2008 um 10:39 Uhr
@spiros Entschuldige, aber wie kommt man auf 21 Tage, arbeitet aber nur 19?
Versuchen wir es andersherum:
- für Sonntagsarbeit musst Du einen Ausgleichstag nehmen, richtig?
- der fällt mitunter auf einen Wochentag, richtig?
- den Sonntag hast Du doch gearbeitet und AZ angerechnet bekommen, oder?
- es gibt ein AZ-Konto, richtig? ...
04.01.2008 um 12:07 Uhr
@kölner:
Es ist in der Tat so, dass bei uns trotz BR in dieser Hinsicht wirklich gar nix geregelt ist. Ich bekomme zwar für ein gearbeitetes WE i.d.R. den Montag/Dienstag frei- allerdings für einen gearbeiteten Feiertag weniger Stunden. AZ Konten lehnt unsere GL wohl ab. Es ist wirklich so, dass ich dafür "bestraft" werde an einem Feiertag gearbeitet zu haben. Im Dezember fehlen mir 15,5 Stunden!
04.01.2008 um 13:25 Uhr
spiros, ist denn die Vergütung für den Feiertag im TV oder AV gar nicht geregelt? Letztendlich ist es so, dass für den Arbeitsausfall an einem Feiertag, wenn dieser Ausfall durch den Feiertag begründet ist, kein Nachteil entstehen darf, das steht so im § 2 des EntgfG. Da Gesetze meist den Schutz der AN regeln, aber nicht die Vergütung, regelt das ArbZG in § 11 nur den Ersatzruhetag hinsichtlich dieses Schutzes, so dass das BAG folgerte, dass dieser Tag auch auf einen ohnehin freien Werktag fallen kann. Wenn er nun nicht auf einen freien Werktag fällt, dann muss im AV oder TV geregelt sein wie zusätzlich freie Tag vergütet wird, sonst sehe ich hier etwas schwarz für Dich, was einen zusätzlichen freien Tag angeht. Du kannst nur auf § 615 BGB verweisen, wenn Du grundsätzlich bereit bist, das Soll von 21 Tagen zu erfüllen. Vielleicht hat noch jemand ein Urteil in petto.
04.01.2008 um 14:48 Uhr
@lotte:
in meinem Arbeitsvertrag ist nur die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden geregelt, die Bezahlung folgt in Anlehnung an den BAT(TöVD). -Mehr nicht- Einen regulären Tarifvertrag haben wir (noch) nicht. Der Witz an der ganzen Geschichte ist, dass es verschiedene Vertragsformen unter den Kollegen gibt. So sind z.B. einige Kollegen tatsächlich Angestellte im öffentlichen Dienst. Ich bin aber Angestellter der GmbH :-(
04.01.2008 um 16:16 Uhr
@spiros Demnach ist das alles korrekt. Und dem BR ist nur bedingt etwas vorzuwerfen - vielleicht eine fehlende BV zum Thema "Ersatzruhetag" oder "AZ-Konto" oder "Schulungsmassnahmen zum Thema AZ".
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