Feiertag Arbeiten - Ersatzruhetag
Ein Arbeitnehmer muß am Feiertag arbeiten. Dafür bekommt er 30% Zuschuss, und einen Ersatzruhetag in den nächsten 4 Wochen. Gilt diese Regelung nur für einen normalen 8 Stunden Arbeitstag? Gibt es eine Unterscheidung on der AN 2 Stunden, oder 12 Stunden arbeitet? Danke.
Community-Antworten (2)
26.04.2007 um 15:57 Uhr
Moin!
Der § 11 Abs. 3 ArbZG spricht nur davon, dass Ausgleich zu gewähren ist, wenn Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden - von einer unterschiedlichen Behandlung nach Anzahl der Stunden ist dort nichts zu finden.
26.04.2007 um 19:38 Uhr
Hallo.
Vergütung ist Sache der GL. Allerdings muß der BR den Überstunden zustimmen. Das heißt also, dass Ihr der GL sagen könnt, unter welchen Voraussetzungen Überstunden gemacht werden. Des weiteren möchte ich auf die gültigen Tarifverträge der IGM verweisen. Überstunden grundsätzlich mit 25% Aufschlag vom Brutto und nach der 3. Stunde (siehe in deinem Fall) Aufschlag von 50% vom Brutto. Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
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