W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzruhetag

A
Apfeltrine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Frage zu den Ersatzruhetagen bei Sonntags- oder "werktäglicher" Feiertagsarbeit.

In unserer Firma ist es Sitte nach geleisteter Sonntagsarbeit in der Folgewoche einen angeordneten (der AN hat keine Wahl) Ersatzruhetag zu gewähren. Allerdings ist dieser Ersatzruhetag nicht der im allgemeinen arbeitsfreie Samstag, sondern gewöhnlich der Montag. Das Problem ist, das dieser Montag in der Zeiterfassung mit der üblichen Soll Arbeitszeit hinterlegt ist. Das heißt bei voll beschäftigten Kolleginnen wird dieser Ersatzruhetag mit 8 Minusststunden bewertet. Begründung: Durch die Sonntagsarbeit gibts Montag zu wenig zu tun, wahlweise auch: die Kolleginnen wollen das so oder auch wenn die Kollegin Ü-Stunden macht, könnten die gesetzlichen Höchst - Arbeitszeiten verletzt werden.

Ich denke a): Es handelt sich dabei um keinen Ersatzruhetag, dieser dürfte keine Minusstunden auslösen (und wäre mit einem nächsten freien Samstag eigentlich abgegolten). Und b): Ohne arbeitsvertragliche Regelung bzw. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist eine solche Regelung unzulässig.

Was denkt Ihr? Wie wird bei Euch mit Ersatzruhetagen umgegangen? LG

74503

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

12.10.2017 um 16:10 Uhr

Zitat (Apfeltrine): "Durch die Sonntagsarbeit gibts Montag zu wenig zu tun,"

Warum wird dann die Arbeit nicht am Montag erledigt? Wozu ist dann Sonntagsarbeit notwendig.

Generell: Der Ersatzruhetag stellt nur sicher dass regelmäig ein Arbeitstag pro Woche arbeitsfrei bleibt. Es ist keine Stundengutschrift. Insofern ist richtig, dass dieser auf den sowieso freien Samstag fallen kann. Wenn am Montag nicht gearbeitet wird (und kein Annahmeverzug vorliegt) dann entstehen Minusstunden, auch das ist per se richtig.

Aber der BR ist sowhol bei der Anordnung der Sonntagsarbeit, wie auch bei der Betriebsruhe am Montag voll in der Mitbestimmung. Diese sollte der BR hier nutzen!

A
Apfeltrine

12.10.2017 um 16:16 Uhr

Zitat "Warum wird dann die Arbeit nicht am Montag erledigt? Wozu ist dann Sonntagsarbeit notwendig." @Pjöööng: Einerseits Service am Kunden (gaaaaannnnz wichtig bei uns), andererseits, nein, Service reicht schon, auch wenn es manchmal aber selten wirklich dringend und eilig ist

P
Pjöööng

12.10.2017 um 16:20 Uhr

Ähemmm...

Service "am" Kunden? Oder vielleicht doch nur Service "für" den Kunden? :0)

Ihre Antwort