Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage zu den Ersatzruhetagen bei Sonntags- oder "werktäglicher" Feiertagsarbeit.

In unserer Firma ist es Sitte nach geleisteter Sonntagsarbeit in der Folgewoche einen angeordneten (der AN hat keine Wahl) Ersatzruhetag zu gewähren. Allerdings ist dieser Ersatzruhetag nicht der im allgemeinen arbeitsfreie Samstag, sondern gewöhnlich der Montag. Das Problem ist, das dieser Montag in der Zeiterfassung mit der üblichen Soll Arbeitszeit hinterlegt ist. Das heißt bei voll beschäftigten Kolleginnen wird dieser Ersatzruhetag mit 8 Minusststunden bewertet. Begründung: Durch die Sonntagsarbeit gibts Montag zu wenig zu tun, wahlweise auch: die Kolleginnen wollen das so oder auch wenn die Kollegin Ü-Stunden macht, könnten die gesetzlichen Höchst - Arbeitszeiten verletzt werden.

Ich denke a): Es handelt sich dabei um keinen Ersatzruhetag, dieser dürfte keine Minusstunden auslösen (und wäre mit einem nächsten freien Samstag eigentlich abgegolten). Und b): Ohne arbeitsvertragliche Regelung bzw. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist eine solche Regelung unzulässig.

Was denkt Ihr? Wie wird bei Euch mit Ersatzruhetagen umgegangen?
LG