Urlaubstag nicht genehmigt, trotzdem genommen - Folgen für BR-Mitglied?
Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem: ein Mitglied unseres Betriebsrates (zusätzlich schwerbehindert) hatte ab Freitag Urlaub. Jetzt war er aber so dreist und hat Mittwoch einen Urlaubszettel für Donnerstag abgegeben. Leider hat die Person, die den Urlaub genehmigt ihn nicht mehr gesehen und konnte den Zettel auch nicht unterschreiben. Donnerstag ist er nicht zur Arbeit erschienen und niemand wußte was mit ihm ist, bis der Urlaubszettel gefunden wurde. Jetzt sind seine Kollegen und Vorgesetzten stinkesauer und überlegen, was das für Konsequenzen hat. Was kann auf uns zukommen? Ich denke hier greift der Schutz des Betriebsrates und seiner Schwerbehinderung nicht mehr, oder? Das war ein asoziales Verhalten und die Kollegen, die unvorbereitet zur Spätschicht kamen, hatten die ganze Arbeit. Wenn es bekannt gewesen wäre, wären sie früher gekommen, um die Arbeit ohne Druck zu bewältigen.
Danke im voraus, majojon.
Community-Antworten (8)
04.06.2007 um 16:13 Uhr
Hallo majojon,
wenn ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten verletze muss ich auch
die daraus eventuell resultierenden Konsequenzen tragen.Ist
wie im richtigen Leben.
Unentschuldigt gefehlt.!!
Lieber AG:Ermahnung
Böser AG: Abmahnung
Gruß
Biberrat
04.06.2007 um 16:37 Uhr
@Biberrat
ganz böser AG: Kündigung
04.06.2007 um 16:41 Uhr
@paula,
solche kennen wir doch nicht, oder?
Biberrat
04.06.2007 um 19:29 Uhr
@majojon paula trifft es.
Aber mache Du Dir/Ihr Euch mal etwas weniger die Gedanken für den AG!
04.06.2007 um 21:53 Uhr
@biberrat
Du kennst da keine? Ich kenne da recht viele....
05.06.2007 um 00:43 Uhr
@ majojon,
irgendwie ist mir der Sachverhalt suspekt.
Wenn ich das richtig gelesen habe, habt ihr noch nicht mit dem BRM gesprochen.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich dabei etwas ganz anderes ergibt....
LG
05.06.2007 um 09:39 Uhr
@ sphinx, guten Morgen erstmal. Wir konnten noch nicht mit ihm sprechen, da er jetzt erstmal 3 Wochen Urlaub hat. Die Sache spitzt sich auch langsam zu, denn der Kollege arbeitet nur in Frühschicht und bevorzugt es, Arztbesuche oft vormittags in seine Arbeitszeit zu legen. Das ist natürlich auch aufgefallen und paßt jetzt prima zu dem aktuellen Problem.
majojon.
05.06.2007 um 11:13 Uhr
Moin majojon, ich würde mit Eurer Anklage, der Kollege wäre (a)unsozial und dreist seine Forderurngen auf Kosten der KollegInnen durchsetzen, ein wenig vorsichtiger umgehen! Da hilft oft ein Blick durch die Brille des Betroffenen..... Der Kollege ist auch nicht telefonisch zu erreichen? Wäre ja auch interessant, ihn zu den Vorwürfen zu hören! Zu den in die Schichtzeiten gelegten Arzttermine kann er sicher auch etwas sagen, vielleicht ist es nicht anders möglich....?
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