Mehrarbeit - welche Folgen für BR gibt es ?
Hallo,
welche Folgen kann es haben, wenn der Betriebsrat Sonderschichten ( Mehrarbeit ) ablehnt. Wenn z.B. die maximal zulässige Arbeitszeit von 48 Std./Woche überschritten wird oder eine ordentliche Begründung vom Abteilungsleiter nicht vorliegt.
Community-Antworten (1)
26.09.2006 um 15:15 Uhr
Hallo Sam, dann darf eigentlich keine Mehrarbeit geleistet werden.
Eigentlich deshalb; weil der ArbGeb dann die Mehrarbeit aus dringenden betrieblichen Gründen anordnen kann und den BR erst im Nachhinein informiert (informieren muß).
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