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Mehrarbeit - welche Folgen für BR gibt es ?

S
sam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

welche Folgen kann es haben, wenn der Betriebsrat Sonderschichten ( Mehrarbeit ) ablehnt. Wenn z.B. die maximal zulässige Arbeitszeit von 48 Std./Woche überschritten wird oder eine ordentliche Begründung vom Abteilungsleiter nicht vorliegt.

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Community-Antworten (1)

W
Werner

26.09.2006 um 15:15 Uhr

Hallo Sam, dann darf eigentlich keine Mehrarbeit geleistet werden.

Eigentlich deshalb; weil der ArbGeb dann die Mehrarbeit aus dringenden betrieblichen Gründen anordnen kann und den BR erst im Nachhinein informiert (informieren muß).

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