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Arbeitsunfähig, trotzdem BR-Arbeit?

DR
Die Römerin
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Betriebsratsvorsitzende ist arbeitsunfähig geschrieben, nun fragt sie sich, ob sie wenigstens ihre arbeit des Betriebsrats nachgehen kann? Wir arbeiten in einem Call-Center und sie ist an den Stimmbändern operiert worden, deshalb kann sie natürlich nicht sprechen. Und kann sie trotz ihrer Arbeitsunfähigkeit an den Sitzungen teilnehmen?

5.03203

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

03.03.2008 um 11:30 Uhr

Ich glaube, das ist eine der häufigst gestellten und beantworteten Fragen hier im Forum ;-)

Ja, teilnehmen geht, notfalls leitet die Sitzung der/die Stellvertreter/in.

DR
Die Römerin

03.03.2008 um 11:32 Uhr

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort

W
Waschbär

03.03.2008 um 11:53 Uhr

@Römerin,

Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen

Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.

Stellst du die Römergläser her ???

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