Erstellt am 05.02.2019 um 12:48 Uhr von UdoWoe
Hallo Willi123
Wir haben bei uns das gleiche Problem. 5er BA. BRV und sein Stellvertreter sind Kraft Amtes im BA. Dazu 4 weitere BA-Mitglieder.
Ein weiteres freigestelltes BR-Mitglied ist nur als zweites Ersatzmitglied für den BA gewählt. Der freigestellte möchte nun an den BA-Sitzung in beratender Funktion bzw. zum Informationsaustausch an der Sitzung teilnehmen.
Der BRV hat ihm jetzt unmissverständlich klar gemacht, dass er (der BRV) dies nicht möchte.
Bentöige hier auch Hilfe. Darf das freigestellte BR-Mitglied als beratendes Mitglied teilnehmen?
Nett wäre wenn es dazu reine Regelung gäbe.
Danke.
Erstellt am 05.02.2019 um 12:49 Uhr von takkus
Ich sehe das so, das der § 27 BetrVG die Größe des BA abschließend regelt. Lt. Fitting in RN 10 zu § 27 BetrVG ist die Größe zwingend vorgeschrieben.
"....dass ihm hierdurch Informationen fehlen könnten...." das würde ja auch alle anderen BRM betreffen. Dann kann ja gleich der komplette BR in den BA.
Erstellt am 05.02.2019 um 12:54 Uhr von petermännchen
Zitat UdoWoe : "5er BA. BRV und sein Stellvertreter sind Kraft Amtes im BA. Dazu 4 weitere BA-Mitglieder."
Wirklich oder Tippfehler?
Erstellt am 05.02.2019 um 14:03 Uhr von UdoWoe
Tippfehler. Sorry. Natürlich ist es nur ein 4er BA.
Erstellt am 05.02.2019 um 14:06 Uhr von UdoWoe
@takkus: Die eigentliche Größe des BA ist ja nicht die Frage. Sonder ob Gäste bzw. andere BR-Mitglieder an der BA-Sitzung teilnehmen können / dürfen (Ohne Stimm- und Rederecht).
Zudem geht es um ein freigestelltes Mitglied welches im Notfall (BRV in Urlaub, Vertreterin krank oder verhindert) die Sitzung leiten soll (Wurde so geregelt).
Erstellt am 05.02.2019 um 14:43 Uhr von petermännchen
Zitat UdoWoe: "Tippfehler. Sorry. Natürlich ist es nur ein 4er BA."- na nu bin ich ja ganz durcheinander.
Erstellt am 05.02.2019 um 14:49 Uhr von UdoWoe
@petermännchen + weitere Leser:
Sorry, aber ich musste mich gerade über etwas massiv aufregen und tippe mir gerade die Finger wund.
Natürlich ein 5er BA. BRV, Stellvertreter und drei weitere BR-Mitglieder.
Nochmals Entschuldigung für meine Chaos welches ich verursacht habe.
Erstellt am 05.02.2019 um 15:15 Uhr von takkus
@UdoWoe- zu 14:06 Uhr: Also- ich meine, in den BA können auch Sachverständige Arbeitnehmer*innen des Betriebes eingeladen werden. Dann aber eben auch nur zu dem entsprechenden TOP. Gäste, die einfach nur im BA sitzen und zuhören, habe ich persönlich noch nicht erlebt.
Persönlich erlebt habe ich bis jetzt noch nicht, dass bei Verhinderung der/ des Vorsitzenden und dessen Vertreter*in ein Ersatzmitglied die BA- Sitzung leitet.
Du betonst immer wieder, dass es sich um ein freigestelltes BRM handelt. Was hat das besonderes auf sich?
Erstellt am 05.02.2019 um 15:16 Uhr von petermännchen
Hallo UdoWoe: Alles gut- hast es ja jetzt aufgelöst......
Erstellt am 05.02.2019 um 17:36 Uhr von paula
Gesetz ist Gesetz und daran muss man sich hier nun mal halten. Es geht demnach nicht um wollen sondern um dürfen. Und eine Freistellung berechtigt hier zu Garnichts....
Erstellt am 05.02.2019 um 18:19 Uhr von takkus
Ja wer ist denn jetzt hier eigentlich der Fragesteller? Der Willi? Der Udo? Oder etwa der Lumumba? Was soll dieser Quatsch mit unterschiedlichen Benutzernamen denn bedeuten?
Ich würde es mal so interpretieren, dass die Sitzungen des Betriebsrates nicht öffentlich sind. Dies würde ich auch auf eine Sitzung des Betriebsausschusses beziehen. Somit sind aus meiner Sicht Zuschauer und Zuhörer nicht zugelassen. So wie paula schreibt, ob dieses Betriebsratsmitglied freigestellt ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Teilnahme an irgendwelchen Sitzungen. Ich halte diese Vertreterregelung für relativ komisch. Aber das ist halt mein persönliches Empfinden.
Erstellt am 05.02.2019 um 18:47 Uhr von Willi123
Danke erst einmal für die ganzen Rückmeldungen. Wie zu erwarten war, haben 7 Leute aus einem 13er Gremium mit Ja gestimmt. Die betroffene Person selbst hat ebenfalls abgestimmt.
Was nun?
Rechtlich sehe ich das kritisch, da ich der Meinung bin, dann kann ja in Zukunft auch per Abstimmung die restlichen Ersatzmitglieder des BR zu den normalen Sitzungen eingeladen werden und das ist ja ein klarer Verstoß.
Die Gewerkschaft ist auch keine große Hilfe