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BA durch Abstimmung erweitern

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Willi123
Feb 2019 bearbeitet

Hallo

Ein freigestelltes BR Mitglied ist nicht in einem 5er BA vertreten, aber Ersatzmitglied. Jetzt sind einige der Meinung, dass ihm hierdurch Informationen fehlen könnten und sind der Meinung den BA mit einer Abstimmung von 5 auf 6 zu erweitern. Wie seht ihr das rechtlich? Wäre es nicht gleichzusetzen wie wenn ein BR_Ersatzmitglied zur Sitzung geladen wird obwohl das BR Mitglied anwesend ist?

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Community-Antworten (13)

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UdoWoe

05.02.2019 um 13:48 Uhr

Hallo Willi123 Wir haben bei uns das gleiche Problem. 5er BA. BRV und sein Stellvertreter sind Kraft Amtes im BA. Dazu 4 weitere BA-Mitglieder. Ein weiteres freigestelltes BR-Mitglied ist nur als zweites Ersatzmitglied für den BA gewählt. Der freigestellte möchte nun an den BA-Sitzung in beratender Funktion bzw. zum Informationsaustausch an der Sitzung teilnehmen. Der BRV hat ihm jetzt unmissverständlich klar gemacht, dass er (der BRV) dies nicht möchte. Bentöige hier auch Hilfe. Darf das freigestellte BR-Mitglied als beratendes Mitglied teilnehmen? Nett wäre wenn es dazu reine Regelung gäbe. Danke.

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takkus

05.02.2019 um 13:49 Uhr

Ich sehe das so, das der § 27 BetrVG die Größe des BA abschließend regelt. Lt. Fitting in RN 10 zu § 27 BetrVG ist die Größe zwingend vorgeschrieben.

"....dass ihm hierdurch Informationen fehlen könnten...." das würde ja auch alle anderen BRM betreffen. Dann kann ja gleich der komplette BR in den BA.

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petermännchen

05.02.2019 um 13:54 Uhr

Zitat UdoWoe : "5er BA. BRV und sein Stellvertreter sind Kraft Amtes im BA. Dazu 4 weitere BA-Mitglieder."

Wirklich oder Tippfehler?

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UdoWoe

05.02.2019 um 15:03 Uhr

Tippfehler. Sorry. Natürlich ist es nur ein 4er BA.

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UdoWoe

05.02.2019 um 15:06 Uhr

@takkus: Die eigentliche Größe des BA ist ja nicht die Frage. Sonder ob Gäste bzw. andere BR-Mitglieder an der BA-Sitzung teilnehmen können / dürfen (Ohne Stimm- und Rederecht). Zudem geht es um ein freigestelltes Mitglied welches im Notfall (BRV in Urlaub, Vertreterin krank oder verhindert) die Sitzung leiten soll (Wurde so geregelt).

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petermännchen

05.02.2019 um 15:43 Uhr

Zitat UdoWoe: "Tippfehler. Sorry. Natürlich ist es nur ein 4er BA."- na nu bin ich ja ganz durcheinander.

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UdoWoe

05.02.2019 um 15:49 Uhr

@petermännchen + weitere Leser: Sorry, aber ich musste mich gerade über etwas massiv aufregen und tippe mir gerade die Finger wund. Natürlich ein 5er BA. BRV, Stellvertreter und drei weitere BR-Mitglieder.

Nochmals Entschuldigung für meine Chaos welches ich verursacht habe.

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takkus

05.02.2019 um 16:15 Uhr

@UdoWoe- zu 14:06 Uhr: Also- ich meine, in den BA können auch Sachverständige Arbeitnehmerinnen des Betriebes eingeladen werden. Dann aber eben auch nur zu dem entsprechenden TOP. Gäste, die einfach nur im BA sitzen und zuhören, habe ich persönlich noch nicht erlebt. Persönlich erlebt habe ich bis jetzt noch nicht, dass bei Verhinderung der/ des Vorsitzenden und dessen Vertreterin ein Ersatzmitglied die BA- Sitzung leitet. Du betonst immer wieder, dass es sich um ein freigestelltes BRM handelt. Was hat das besonderes auf sich?

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petermännchen

05.02.2019 um 16:16 Uhr

Hallo UdoWoe: Alles gut- hast es ja jetzt aufgelöst......

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UdoWoe

05.02.2019 um 16:35 Uhr

@takkus: Der BRV ist freigestellt. Die Stellvertretende BRV nicht (nur zu 20%). Ein weiteres BR-Mitglied ist zu 100% freigstellt. Das zweite, zu 100% freigestellte BR-Mitglied möchte an den BA-Sitzungen teilnehmen. Es ist besprochen, darüber ist auch der BR informiert, dass der zu 100% freigestellte (nicht der BRV) die Leitung der BA-Sitzung im Verhinderungsfall des BRV und BRV-Stellvertretenden übernehmen soll. Ob das rechtlich einwandfrei ist oder nicht lassen wir mal dahingestellt.

Die Hauptfrage ist: Dürfen BR-Mitglieder welche NICHT im BA sind, trotzdem an der BA-Sitzung teilnehmen? (Keine Rederecht, keine Stimmrecht, das ist klar).

Ich habe bisher nichts negatives, aber auch (um ehrlich zu bleiben) nichts positives gelesen. Laut Fitting, diese Info habe ich woanders erhalten, werden nirgends Gäste und/oder Zuhörer erwähnt. Ausnahme: diese sind als Sachverständige zu bestimmten Punkten eingeladen worden. Hoffe es jetzt etwas deutlicher erklärt zu haben.

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paula

05.02.2019 um 18:36 Uhr

Gesetz ist Gesetz und daran muss man sich hier nun mal halten. Es geht demnach nicht um wollen sondern um dürfen. Und eine Freistellung berechtigt hier zu Garnichts....

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takkus

05.02.2019 um 19:19 Uhr

Ja wer ist denn jetzt hier eigentlich der Fragesteller? Der Willi? Der Udo? Oder etwa der Lumumba? Was soll dieser Quatsch mit unterschiedlichen Benutzernamen denn bedeuten? Ich würde es mal so interpretieren, dass die Sitzungen des Betriebsrates nicht öffentlich sind. Dies würde ich auch auf eine Sitzung des Betriebsausschusses beziehen. Somit sind aus meiner Sicht Zuschauer und Zuhörer nicht zugelassen. So wie paula schreibt, ob dieses Betriebsratsmitglied freigestellt ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Teilnahme an irgendwelchen Sitzungen. Ich halte diese Vertreterregelung für relativ komisch. Aber das ist halt mein persönliches Empfinden.

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Willi123

05.02.2019 um 19:47 Uhr

Danke erst einmal für die ganzen Rückmeldungen. Wie zu erwarten war, haben 7 Leute aus einem 13er Gremium mit Ja gestimmt. Die betroffene Person selbst hat ebenfalls abgestimmt.

Was nun?

Rechtlich sehe ich das kritisch, da ich der Meinung bin, dann kann ja in Zukunft auch per Abstimmung die restlichen Ersatzmitglieder des BR zu den normalen Sitzungen eingeladen werden und das ist ja ein klarer Verstoß.

Die Gewerkschaft ist auch keine große Hilfe

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