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Abstimmung

K
Kelly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wir haben letzte Woche eine interne Abstimmung zu einem Thema vollzogen, aber nur mit Mitarbeitern die derzeit im Hause waren. Da im Moment Urlaubszeit ist haben nur 30 Leute an der Abstimmung teil genommen. Die Abstimmung fand anonym vom Betriebsrat statt um festzustellen wie die Meinung zu dem Thema ist. Jetzt ist meine Frage kann die Abstimmung gelten wenn nicht alle Mitarbeiter teilgenommen haben ? Und muss die Auswertung also genaue Stimmenanzahl öffentlich gemacht werden ?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.08.2013 um 13:10 Uhr

@Kelly Eine Abstimmung ist eine Abstimmung - ob man sich daran hält oder nicht ist Sache des BR auf Basis des BetrVG

G
ganther

20.08.2013 um 13:12 Uhr

tja das ist der Mist mit der Basisdemokratie: man weckt eine Erwartungshaltung

G
gironimo

20.08.2013 um 14:26 Uhr

Die Abstimmung kann nur als Meinungsbild gesehen werden. Der BR ist nicht daran gebunden - bzw. hätte auch ohne die Abstimmung eine Entscheidung treffen können (welche auch immer).

Ansonsten ist ganther zuzustimmen. Man sollte sich vorher Gedanken machen, wann man eine Umfrage startet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Andererseits - nur wenige tausend Stimmen reichen oft aus, um Wahlergebnisse relativ exakt vorauszusagen.....

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