Guten Morgen,

ich habe da mal eine Frage, die ich mir jetzt nach längerer Recherche nicht eindeutig beantworten konnte. Wobei die Gesetzeslage klar ist. Frage ich mich, ist das in dem Fall den ich gleich schildere wirklich so anzuwenden.

Folgendes ist passiert:

Am Tag der BR Sitzung ist ein BR Mitglied krank und erscheint um 06:00Uhr nicht zur Arbeit, meldet das auch ordnungsgemäß. Jedoch nicht separat bei dem BR, der erfährt das um 09:10Uhr (Sitzung ist um 09:30Uhr) und gibt dem es dem Ersatzmitglied und dessen vorgesetzten umgehend Bescheid. Nun ist der Vorgesetzte ausfolgenden Gründen nicht so begeistert darüber:
- Er muss das Ersatzmitglied vertreten.
- Die für den Tag geplanten Aufgaben können nicht erledigt werden.
- Es hatte auch noch eine Übergabe für die darauffolgende Woche stattfinden sollen, da das Ersatzmitglied Urlaub in der Folge Woche hat.
- Das alles findet nicht statt, da das Ersatzmitglied sofort nach der Sitzung Feierabend hat. (ende der Kernarbeitszeit).
Laut § 29 Einberufung der Sitzungen steht da nur rechtzeitig. Nur sagen wir mal mit abschließen der Tätigkeit, sind grade noch 10min ausreichend? Die Tagesordnung wird dem Ersatzmitglied wohl zum Anfang der Sitzung übergeben oder per E-Mail aber ein vorbereiten ist da kaum möglich.
Hat das BR Mitglied welches krank ist, einen Fehler gemacht? Da es sich nicht direkt beim BR gemeldet hat?
Der Vorgesetzte hat sich jetzt über dieses in seinen Augen "Rücksichtslose Vorgehen" beschwert.
Was meint Ihr?