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Wer und wieviel dürfen zu einer BR-Sitzung geladen werden ???

T
tevion
Jan 2018 bearbeitet

Wir hatten eine Betriebsratssitzung abgehalten zu der wir alle Abteilungsleiter und Meister (insgesamt 9) zu einem Tagesordnungspunkt eingeladen haben. Die GF ist der Meinung, dass wir dies nicht hätten tun dürfen. Stimmt des, bzw. wo finden wir Gesetzestexte zu Personen die zu einer Betriebsratsitzung geladen werden dürfen ??? Wieviele Personen dürfen gleichzeitig zu einem Tagesordnungspunkt geladen werden ??? Wir sind ein Betrieb von ca. 60 Mann !!!

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

10.04.2007 um 14:37 Uhr

Es obliegt dem BR- Vorsitzenden wen er zur Betriebsratssitzung einlädt und wen nicht §29 Abs.2 BetrVG! Allerdings unterliegen alle Abteilungsleiter und Meister dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, der Arbeitgeber kann diesem Personenkreis die Teilnahme untersagen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber Verhandlungspartner des Betriebsrates.

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