BR-Sitzung - wann muss ein Ersatzmitglied zur BR Sitzung geladen werden?
Hallo Forum
in der nächsten BR Sitzung fällt ein BR Mitglied aus. Ist der BR verpflichtet ein Ersatzmitglied zu laden? Sollte keines geladen werde, wären wir trotzdem beschlussfähig!!!
Danke für die Hilfe!!!!
Community-Antworten (5)
04.01.2006 um 12:09 Uhr
Besteht ein echter Hinderungsgrund (Urlaub, Krankheit, Dienstreise o.ä.) m u s s ein Ersatzmitglied geladen werden.
04.01.2006 um 12:16 Uhr
Ich lese hier gerade etwas über die Nichtigkeit von Beschlüssen bei "groben Verstößen gegen die Vorschriften und Grundsätze". Diese liegen nach herrschender Meinung dann vor, wenn zum Beispiel Ersatzmitglieder bei vorliegen der Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß geladen wurden.
Heike, das bedeutet, ihr seid eben nicht beschlußfähig.
04.01.2006 um 12:21 Uhr
Hallo mumie
beschlussfähig sind wir wenn mehr als die hälfte anwesend ist. Das sehe ich doch richtig - oder??? So lese ich dies im §33 Abs. 2
04.01.2006 um 12:41 Uhr
Hallo Heike, was du da liest, ist eine notwendige Voraussetzung. Lies auch mal den §29 (2) Satz 6: "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied ..... das Ersatzmitglied zu laden."
"hat zu" bedeutet "muß"
Wenn ihr das Ersatzmitglied nicht ladet, dann begeht ihr also einen Verstoß gegen die Vorschriften. Bei diesem Verstoß handelt es sich nach herrschender Rechtsmeinung um einen groben Verstoß. Ihr seid also nicht beschlußfähig.
04.01.2006 um 13:40 Uhr
Hallo mumie
du hast mich überzeugt - alles klar Danke für die Hilfe schönen Tag noch
Gruß Heike
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