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Muss "kranker" BR zu BR-Sitzungen geladen werden?

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Alischaa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bitte um eure Hilfe und Unterstützung bei meiner Frage / Problemstelleung.

Ein Betriebsratsmitglied ist längere Zeit ca. 4 Monate und immer noch selbst krank und hat zusätzlich zuhause eine schwer krebserkrankte Frau.

Ich werde nun von diesem BR-Mitglied beschuldigt es nicht zu BR-Sitzungen eingeladen zu haben. Damit haussiert er jetzt unmittelbar vor den Neuwahlen.

Ich habe den BR-Kollegen tatsächlich nicht eingeladen, jedoch aus folgenden Gründen:

  1. Keine Emailadresse, hat er nie abgegeben um Einladungen zu senden.

  2. Er hat sich im Personalbüro krank gemeldet aber mir nicht Bescheid gesagt. Ich habe es aber über das Personalbüro erfahren, das er krank ist.

  3. Hat mir nie mitgeteilt, das er während seiner Krankheit sein Amt wahrnehmen will.

  4. Hat sich auch, obwohl wir uns regelmäßig alle 14 Tage zu BR-Sitzungen treffen, nicht darauf hingewiesen, das er keine Einladung bekommt, bzw. eine haben will.

Aus den benannten Gründen habe ich ein Ersatzmitglied geladen!

Habe ich es verbockt?

Beziehe mich dabei auf:

Ein Betriebsratsmitglied gilt als verhindert, wenn ihm die Amtsausübung z. B. wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder Elternzeit unzumutbar ist. Im Krankheitsfall ist grundsätzlich von einer Verhinderung / Unzumutbarkeit des Betriebsratsmitglieds auszugehen, wenn es nicht mitteilt (an BR-Vorsitz) das es seine Amtspflichten auch in der Krankheit wahrnehmen will.

Ich bitte um eure fach- und sachkundige Unterstützung bei der Klärung meiner Frage, meines Problems.

Viele Grüße an alle und viel Erfolg bei den Wahlen

Alischaa

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Community-Antworten (8)

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rolfo

15.04.2014 um 16:00 Uhr

Ist ein BR Mitglied erkrankt, will es trotzdem an einer BR Sitzung teilnehmen hat er dem BRV dies ausdrücklich zu erklären. Also lass den Kollegen mal schreien, du hast richtig gehandelt.

G
gironimo

15.04.2014 um 17:10 Uhr

sehe ich auch so. Bei Krankheit gilt erst einmal die Verhinderungsvermutung. Wenn dem nicht so ist, hätte der Kollege es Dir mitteilen können.

W
Widder

15.04.2014 um 17:32 Uhr

Grundsätzlich gilt folgendes: Alle BRM werden eingeladen, wer aus den bekannten Gründen nicht teilnehmen kann, hat sich abzumelden. Besteht eine Verhinderung die bekannt ist, wie in deinem Fall, muss das BRM dem BRV gegenüber sein kommen erklären, da der BRV ansonsten das nächste EBRM einladen muss. Hinterherlaufen ist nicht... stell dir das mal in einem großen Gremium vor...

Der Ball liegt also eindeutig im Spielfeld deines BRM, nicht bei dir. Dies würde ich auch so nach außen darstellen.

A
Alischaa

15.04.2014 um 17:46 Uhr

Mir fällt ein Stein vom Herzen!!!

Dann werde ich mich morgen sachlich an die Bereinigung der Anschuldigungen machen!!!

Vielen Dank rolfo, gironimo und Widder euch und allen im Forum

frohe Ostern und erfolgreiche BR-Wahlen

Ciao

Alischaa

G
Globus

15.04.2014 um 18:16 Uhr

Moment mal, im Anbetracht der Tatsache, dass er sich nciht AU gemeldet hat (was er wem wan aus der Personalabteilung sagt, ist erstmal nciht relevant), ist dieser Fall so einfach nicht... Da er dem BRV eben nicht mitgeteilt hat, dass er AU ist, kann man daraus auch herleiten, dass er eben nicht BR unfähig ist, sondern eingeladen werden will...

Dass er sich nciht meldet wo die Einladung bleibt, ist nicht relevant, da er davon ausgehen kann, dass wenn er nicht geladen wird, eben keine BR Sitzung (aus welchem Grund auch immer) statt findet.

Auch dass er seine private Email Adresse nicht bekannt gegeben hat, ist kein indiz dafür, dass er nicht teilnehmen möchte. Privat bleibt privat und geht erstmal grundsätzlich niemanden etwas an...

Als BRV hätte ich mir aus der Personalabteilung seine Anschrift geben lassen - eine TO über Email versenden, halte ich persönlich eh für sehr fragwürdig... in diesem Fall hätte also IMHO das Versenden per Post (Brief) vollzogen werden MÜSSEN!!!

Ja, im Prinzip, hast du IMHO falsch geladen, ABER es wurde richterlich, oder sogar höchst richterlich entschieden, dass eine falscha Ladung nicht zwangsläufig zu ungültigen Beschlüssen führt, also kannste aufatmen... dennoch war es IMHO ein falsches Verhalten von dir!!!

Darum halte ich es so dass man in solchen fällen grundsätzlich einladen sollte (mit TO) und dann halt drauf wartet, dass das BRM sich ab meldet...

Das halte ich für am sichersten...

Aber wie immer, das ist nur meine persönliche Meinung und Rechtsauslegung!!!

K
Kulum

15.04.2014 um 18:35 Uhr

So Globus, dein Moment ist um. Lass mal die Kirche im Dorf. Seit vier Monate arbeitsunfähig zu hause und offensichtlich nichtmal ein verwunderter Anruf, dass man nicht zur Sitzung eingeladen wurde? So furchtbar interessant scheint die BR-Arbeit für den Kollegen auch wieder nicht zu sein. (4 Monate keine BR-Sitzung??? Hallo? Das muss schon ein ziemlich ignoranter BR sein) Abgesehen davon sind für dich eine ganze Menge interessanter Fakten nicht relevant. Hat sich selbst nicht gemeldet - nicht relevant Kollege hat sich in der Perso AU gemeldet - nicht relevant Keine EMail Adresse für die Einladung hinterlassen - nicht relevant bzw. kein Indiz

Alischaa, lass dich nicht kirre machen! So wie sich mir der Fall darstellt, hast du nichts falsch gemacht. Dem Kollegen drückt ganz offensichtlich der Schuh (Frau Krebs, er selbst seit 4 Monaten krank - das kann einen schon aus der Bahn werfen) und er hat hier sein Ventil gefunden - wobei ich ihm das nichtmal vorwerfen würde Ich hätte als BRV ganz genauso gehandelt

G
Globus

15.04.2014 um 19:08 Uhr

also, ja, vielleicht ist er au, wegen der krankheit seiner Frau, und ja, vielleicht fällt ihm jetzt die decke auf den kopf im sprichwörtlichen sinne... und vielleicht hatte er wegen der krebskranken frau keinen Kopf dafür - und mal ehrlich... die zeit vergeht manchmal wie im fluge...

vielleicht ist er auch gar nciht au (die personalerin sagte ja krank und nciht AU mit AUB)

sei es drum - alles hätte wäre wenn... und meine Kristallkugel ist auch in die Jahre gekommen - dennoch - spätestens wenn man nicht weiß was mit dem Kollegen ist, hätte man sich bei ihm direkt informieren können - und es ist doch wohl nur kollegial, wenn in einem solch gelegenden Fall seine unterstützung zeigt und einfach auch mal moralischen beistand geben möchte und auch mal fragt wie es ihm geht...

Und jetzt sag nicht, dass ich nciht weiß wovon ich rede... gerade ICH weiß das... also ball flach halten und bitte nicht gefühlskalt sein... einfach mal fragen - wenn auch schriftlich wenn man nciht weiß wie man mit der situation umgehen soll - frei nach dem motto: "oh sorry ich habe das gehört mit deiner frau. ich wünsch euch echt, dass alles wieder gut wird. .... Ich kann auch verstehen, wenn du zu diesem zeitpunkt nicht mehr an BR sitzungen teilnehmen möchtest. Das ist auch kein problem... bitte sag mir nur bescheid, wenn du wieder teilnehmen möchtest..."

So, oder so ähnlich...

A
Alischaa

16.04.2014 um 10:17 Uhr

Noch einmal vielen Dank für alle Antworten!

Ich bin seit 2001 Mitglied unseres Betriebsrates. War schon mal für den Vorsitz verantwortlich und bin es in der zurückliegenden Wahlperiode auch gewesen. Bin Gewerkschaftsmitglied und ganz bestimmt nicht eigensinnig, was mich personlich und meine BR-Arbeit betrifft. Ich wollte nicht schlechtes. Das ich mir aber jetzt, kurz vor der Wahl, Vorwürfe anhören muss, dass ich meine Pflichten verletzt hätte und das unter der Belegschaft verbreitet wird, finde ich nur ungerecht. Meiner Meinung könnte der Tread geschlossen werden. Ich habe meine Meinung dazu gefestigt und danke euch noch einmal für eure Antworten und Engagement.

Ciao, frohe Ostern und erfolgreiche Wahlen

Alischaa

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