Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bitte um eure Hilfe und Unterstützung bei meiner Frage / Problemstelleung.

Ein Betriebsratsmitglied ist längere Zeit ca. 4 Monate und immer noch selbst krank und hat zusätzlich zuhause eine schwer krebserkrankte Frau.

Ich werde nun von diesem BR-Mitglied beschuldigt es nicht zu BR-Sitzungen eingeladen zu haben. Damit haussiert er jetzt unmittelbar vor den Neuwahlen.

Ich habe den BR-Kollegen tatsächlich nicht eingeladen, jedoch aus folgenden Gründen:

1. Keine Emailadresse, hat er nie abgegeben um Einladungen zu senden.

2. Er hat sich im Personalbüro krank gemeldet aber mir nicht Bescheid gesagt. Ich habe es aber über das Personalbüro erfahren, das er krank ist.

3. Hat mir nie mitgeteilt, das er während seiner Krankheit sein Amt wahrnehmen will.

4. Hat sich auch, obwohl wir uns regelmäßig alle 14 Tage zu BR-Sitzungen treffen, nicht
darauf hingewiesen, das er keine Einladung bekommt, bzw. eine haben will.

Aus den benannten Gründen habe ich ein Ersatzmitglied geladen!

Habe ich es verbockt?

Beziehe mich dabei auf:

Ein Betriebsratsmitglied gilt als verhindert, wenn ihm die Amtsausübung z. B. wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder Elternzeit unzumutbar ist. Im Krankheitsfall ist grundsätzlich von einer Verhinderung / Unzumutbarkeit des Betriebsratsmitglieds auszugehen, wenn es nicht mitteilt (an BR-Vorsitz) das es seine Amtspflichten auch in der Krankheit wahrnehmen will.

Ich bitte um eure fach- und sachkundige Unterstützung bei der Klärung meiner Frage, meines Problems.

Viele Grüße an alle und viel Erfolg bei den Wahlen

Alischaa