Kurzfristig abgesagte BR-Sitzung
Unser BR-Vorsitzender hat erneut eine langfristig geplante Sitzung abgesagt (3.X in Folge). Da ich im Schichtdienst arbeite bin ich aus der Nachtschicht ausgeplant worden und ein anderer Kollege ist eingesprungen. So einfach umzuplanen ist gerade nicht möglich. Nun meine Frage. Kann ich meine Ausfallzeit dennoch geltend machen? Die Sitzung wurde auf Bitten der Geschäftsführung abgesagt.
Danke für Eure Antworten. Gruß R.
Community-Antworten (1)
13.09.2018 um 19:13 Uhr
Du hast Deine Arbeitszeit sicher angeboten, sodass der AG im Annahmeverzug ist. Weiterhin ist Betriebsratstätigkeit nicht nur die Betriebsratssitzung. Du musstest sicher Gesetzestexte zur Kenntnis nehmen, evtl. Kollegengespräche führen (siehe §37 BetrVG).
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