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Kurzfristig abgesagte BR-Sitzung

UR
uta Re
Sep 2018 bearbeitet

Unser BR-Vorsitzender hat erneut eine langfristig geplante Sitzung abgesagt (3.X in Folge). Da ich im Schichtdienst arbeite bin ich aus der Nachtschicht ausgeplant worden und ein anderer Kollege ist eingesprungen. So einfach umzuplanen ist gerade nicht möglich. Nun meine Frage. Kann ich meine Ausfallzeit dennoch geltend machen? Die Sitzung wurde auf Bitten der Geschäftsführung abgesagt.

Danke für Eure Antworten. Gruß R.

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Community-Antworten (1)

M
Matze

13.09.2018 um 19:13 Uhr

Du hast Deine Arbeitszeit sicher angeboten, sodass der AG im Annahmeverzug ist. Weiterhin ist Betriebsratstätigkeit nicht nur die Betriebsratssitzung. Du musstest sicher Gesetzestexte zur Kenntnis nehmen, evtl. Kollegengespräche führen (siehe §37 BetrVG).

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