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BR-Tätigkeit im Schichtdienst/ Wechseldienst

S
sandmann
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

ich arbeite im 3-Schicht-Betrieb. Nun ist es so, dass der Dienstplan 8 Wochen im voraus geschrieben wird. Oft kommt es daher vor, dass eine BR-Sitzung an meinen freien Tagen stattfindet oder am Morgen um 09 Uhr, wenn ich erst um 14 Uhr regulär meinen Dienst antreten müsste.

Wenn ich richtig informiert bin, habe ich Anspruch auf Wegezeit/ Fahrtkosten, wenn ich an einem freien Arbeitstag zu einer BR-Tätigkeit erscheine. Ist das richtig und wenn ja welche Möglichkeiten habe ich, wenn der AG sich weigert?

Danke! Sandmann

19.479013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

30.05.2007 um 20:22 Uhr

@sandmann Wenn ich mich recht entsinne (kann mich irren) würde eine Fahrtkostenerstattung gegen § 78 BetrVG verstossen. Ein Gericht (ich meine LAG BaWü irgendwann im letzten Sommer oder Frühling) hat dazu mal was gesagt.

@Lotte, Mona-Lisa, paula, Bergmann, wölfchen, sphinx, - Der alte Heini nicht -, hans, konrad, mokkabohne, waschbär... Hilfe?

L
Lotte

30.05.2007 um 20:37 Uhr

kölnischer Sandmann, ;-) ich zitiere aus folgendem Urteil des LAG München vom 22.07.2004, 2 TaBV 5/04:

"Ohne das Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen der Elternzeit hätte die Antragstellerin die geltend gemachten Kosten unstreitig selbst tragen müssen. Die von ihr geforderte Kostenübernahme würde sie gegenüber einem vergleichbaren Betriebsratsmitglied in Voll- oder Teilzeitarbeit bevorzugen, denn diese Betriebsratsmitglieder müssten den Weg zur Arbeit selbst zahlen."

K
Kölner

30.05.2007 um 20:40 Uhr

@Lotte Ne...meinte ich nicht. Dein Urteil ist zudem überholt worden vom BAG!

L
Lotte

30.05.2007 um 20:46 Uhr

Kölner, LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2006, Aktenzeichen: 11 TaBV 3/05

Okay? Kostet 5 € ;-)))

PS: Hier zu finden: http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_111

S
sandmann

30.05.2007 um 21:33 Uhr

Danke erst einmal für eure Antworten. Aber entsteht mir nicht dadurch ein Nachteil, dass ich an meinen freien Tagen zusätzlich zum Dienst erscheine? Ich habe dadurch doch erhöhte Fahrtkosten. Das kein Anspruch bei freigestellten BR-Mitgliedern besteht hatte ich auch schon im Fitting gelesen. Und was ist mit der Wegezeit? Diese würde mir ja auch nicht entstehen, wenn ich an meinen freien Arbeitstagen nicht zur BR-Sitzung fahren würde?!

Vielen, vielen Dank für Eure Mithilfe! Ich verfolge dieses Forum jetzt schon seit knapp einem Jahr und habe schon sehr viel in meinen Betriebsratarbeit einfliessen lassen können. Weiter so!!!!!

D
deliah

30.05.2007 um 23:11 Uhr

Bei uns bekommen schichtarbeiter die an freien tagen oder z.b. bei nachtschicht (sitzung nachmittags) etc. zur betriebsratssitzung kommen, einfahrtsgeld.

K
Kölner

30.05.2007 um 23:15 Uhr

@Lotte Vielen Dank. Das war es...

@deliah Sofort beim AG klagen. Das ist eine Bevorteilung dieser AN. Im Ernst: Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich mit meiner Meinung diesbezüglich recht habe.

@Der alte Heini Du darfst!

L
Lotte

30.05.2007 um 23:31 Uhr

@alle, dann wollen wir doch mal ein anderes Urteil heranziehen und vielleicht zu einem abschließenden Ergebnis kommen: ") Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Eine Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verstößt nur gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Betriebsratstätigkeit und gegen das Begünstigungsverbot, wenn die Kosten für das Betriebsratsmitglied nicht zusätzlich wegen der Erledigung von Betriebsratstätigkeiten angefallen sind, sondern auch angefallen wären, wenn die Betriebsratstätigkeit nicht zu leisten gewesen wäre (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 1 der Gründe"

Das ist die RN20 aus BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 25.5.2005, 7 ABR 45/04

sandmann, wenn der AG die Zahlung verweigert bleibt aber nur der Weg vor das ArbG (individualrechtlich).

K
Kölner

30.05.2007 um 23:37 Uhr

@Lotte Also darf der AG keinerlei Zahlungen leisten...

L
Lotte

30.05.2007 um 23:42 Uhr

Kölner, wenn ich an meinem freien Tag zur BR Sitzung fahre, trifft dann nicht der Satz zu: "Eine Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verstößt nur gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Betriebsratstätigkeit und gegen das Begünstigungsverbot, wenn die Kosten für das Betriebsratsmitglied nicht zusätzlich wegen der Erledigung von Betriebsratstätigkeiten angefallen sind, sondern auch angefallen wären, wenn die Betriebsratstätigkeit nicht zu leisten gewesen wäre" ???

Heißt doch im Umkehrschluss, dass diese Fahrtkosten nicht unentgeltlich geleistet werden müssen, oder?

K
Kölner

30.05.2007 um 23:56 Uhr

@Lotte Eben! Sie wären ja nicht angefallen, weil sie nicht gezahlt worden wären!

L
Lotte

31.05.2007 um 00:01 Uhr

Kölner, Du spielst auf das Urteil an, dass der AG BR-Arbeit in der Freizeit...? Wie war es noch?

FB
Frank B

31.05.2007 um 09:48 Uhr

DKK 10. Auflage §40 BetrVG

RN41 Fährt ein BR-Mitglied zu einer BR-Sitzung, die, z. B. wegen Schichtdienst, außerhalb seiner Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten BR-Mitglieder liegt, sind die aufgewendeten Fahrtkosten zu erstatten (BAG 18. 1. 89, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; ebenso GK-Weber, Rn. 77). Der gleiche Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten besteht, wenn BR-Mitglieder während der Elternzeit an BR-Sitzungen teilnehmen (BAG 25. 5. 05, NZA 05, 1002). Entsprechendes gilt, wenn es wegen seiner Amtstätigkeit die kostenlose Beförderung mit Bussen des AG nicht in Anspruch nehmen kann (Fitting, Rn. 43; GK-Weber, Rn. 34; HSWG, Rn. 40; Richardi-Thüsing, Rn. 12; LAG Düsseldorf 28. 10. 68, BB 69, 1086; a. A. GL, Rn. 19). Fallen im Zusammenhang mit erforderlicher BR-Tätigkeit (vgl. § 37 Rn. 16 ff., 55 ff.), für die der AG den Lohn fortzuzahlen bzw. die aufgewendete Zeit auszugleichen oder abzugelten hat, Fahrtkosten an, sind diese ebenfalls zu erstatten.

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