Erstellt am 31.10.2010 um 17:41 Uhr von rainerw
Kurze Antwort: Nein.
Lange Antwort: Machst Du Betriebsratsarbeit außerhalb Deiner arbeitsvertraglichen Arbeitszeit, sind diese Stunden innerhalb eines Monats wieder auszugleichen---- das heißt Stunden abfeiern. Nur, und nur wenn es die Eigenart des Betriebes es nicht anders zulässt dürfen diese Stunden vergütet werden.
Arbeitest Du Mo, Die, Mi, in der Nachtschicht und ihr habt Donnerstags BR Sitzung ist es auch möglich Mittwoch nachts die Nachtschicht ganz ausfallen zulassen, sofern eure Sitzungen den ganzen Tag über gehen.
Bei einem Blick ins BetrVG ist auch zu erkennen das Betriebsrat ein ehrenamt ist und nichts mit den arbeitsvertraglichen Modalitäten zu tun hat.
Erstellt am 31.10.2010 um 18:44 Uhr von Lotte
Rote Socke,
im Urlaub nimmst Du doch auch nicht an den Sitzungen teil, ohne dafür einen Tag Urlaub extra nehmen zu müssen, oder?
Erstellt am 31.10.2010 um 18:53 Uhr von Hannelore
Rote Socke kann aber auch im Urlaub an den Br-Sitzungen teilnehmen, nur gibt es dafür keine Ausgleich gem. § 37 so die ArbG. Er muss es dann nur dem BRV mitteilen. Der AG muss auch einer Urlaubsunterbrechung nicht zustimmen. Er kann hier dann auch einfach auf nicht mit dem Erholungszweck vereinbar hinweisen.
Erstellt am 31.10.2010 um 19:00 Uhr von Lotte
Hannelore,
schon klar. Das wollte ich gar nicht abstreiten, war ja hier auch nicht die Frage ;-)
Mir ging es nur darum, wenn er Urlaub hat und nicht teilnimmt, nimmt er auch nur 3 U -Tage für eine Woche frei und nicht 4. Sollte das anders sein, wäre etwas faul.
Erstellt am 31.10.2010 um 19:06 Uhr von Lotte
Hannelore,
habe gerade Deinen Beitrag noch mal richtig gelesen:
"Der AG muss auch einer Urlaubsunterbrechung nicht zustimmen. Er kann hier dann auch einfach auf nicht mit dem Erholungszweck vereinbar hinweisen."
Was für Konsequenzen sollte denn so eine "Nichtzustimmung" haben, wenn es eh keinen U-Tag dafür zurückgeben soll? Aber auch wenn, hat der AG wenig bis gar kein Mitspracherecht.
Und zur Frage der Zeitgutschrift mal den Däubler unter § 37 BetrVG RN 39 und RN 64 letzter Satz lesen. Da gibt es auch Verweise zum LAG.
Es kommt immer auf die Erforderlichkeit an.
Erstellt am 31.10.2010 um 19:23 Uhr von Hannelore
Lotte
es gibt aber Rechtsprechung die besagt, dass wenn ein BRM trotz AU/EU zu Sitzungen will, was er darf, gibt es dafür nicht den § 37, da es hier ja eben seine freie Entscheidung ist und keine betriebliche Gründe der Grund sein. Aber betriebsliche Gründe sind der Grundstz zur Anwendung des § 37 so steht es auch dort. Da muss man daher dem ArbG Recht geben.
Es lautet halt im 37er immer " betriebsbedingten Gründen"
Aber ich weis auch Dr. Wolfgang Däubler, Professor hat teils ganz andere Ansichten, nur die Greichte follgen eben diesen seinen Ansichten sehr oft nicht, wie auch andere Kommentaoren. Was nicht bedeuten soll, dass ich Dr. Wolfgang Däubler, Professor nicht schätze.
Erstellt am 31.10.2010 um 20:09 Uhr von ridgeback
Uli,
sehe es so wie rainerw.
Erstellt am 31.10.2010 um 20:46 Uhr von nicoline
@all (Wer ist eigentlich Uli??????)
haben alle die Frage von RoteSocke wirklich richtig verstanden?
Vielleicht ist ja gemeint, dass durch die 14tägige Teilnahme an der BR Sitzung während der Freizeit die 3 Tage Arbeitswoche überschritten wird und sich dadurch der Urlaubsanspruch erhöht.
Hier würde ich an rainers Seite stehen, bzgl. Ehrenamt und so weiter.
Bei der Teilnahme während des Urlaubs würde ich auch auf die Erforderlichkeit achten wollen und somit an Lottes Seite stehen.
Schönen Abend allen, nicoline ;-))
Erstellt am 31.10.2010 um 21:30 Uhr von rainerw
@all
Wobei das *Bei der Teilnahme während des Urlaubs würde ich auch auf die Erforderlichkeit achten wollen und somit an Lottes Seite stehen*. nicht zur Fragestellung gehörte.
Erstellt am 31.10.2010 um 22:16 Uhr von nicoline
@rainer
womit Du natürlich recht hast, hab ich aber auch nicht behauptet sondern war nur eine Reaktion auf eine Antwort.
Erstellt am 31.10.2010 um 22:37 Uhr von Lotte
uuups,
war ich so unverständlich?
Ich stand doch auch an Rainers Seite. Mein Post sollte Rote Socke doch nur verdeutlichen, dass er für den Tag an dem er sonst zur BR Sitzung gegangen ist, im Urlaub einfach frei hat, ohne einen U-Tag nehmen zu müssen.
Und dann kam Hannelore und meinte, dass rote Socke aber doch auch im Urlaub...;-))
Erstellt am 31.10.2010 um 22:42 Uhr von ridgeback
.......Uli, die RoteSocke, versteht das schon....
Erstellt am 31.10.2010 um 22:50 Uhr von Lotte
Hannelore,
es ist nicht nur Däuber, es war auch das LAG Hamm am 21.1. 87 – 3 Sa 1520/86
Aber auf welche Rechtsprechung Du Dich berufst, um solch pauschale Äußerungen zu tätigen, wüsste ich auch gerne.