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Urlaubsanspruch durch BR-Tätigkeit

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RoteSocke
Nov 2016 bearbeitet

ich arbeite dienstplanmäßig nach einer 3-tage woche im nachtdienst und habe deshalb entsprechend weniger urlaubsanspruch, soweit ok.... etwa 14-tägig nehme ich als br- mitglied an meinen "freien tagen" an sitzungen des br teil, die am tage stattfinden....müsste sich nicht hierdurch auch der urlaubsanspruch entsprechend erhöhen???

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Community-Antworten (13)

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rainerw

31.10.2010 um 17:41 Uhr

Kurze Antwort: Nein.

Lange Antwort: Machst Du Betriebsratsarbeit außerhalb Deiner arbeitsvertraglichen Arbeitszeit, sind diese Stunden innerhalb eines Monats wieder auszugleichen---- das heißt Stunden abfeiern. Nur, und nur wenn es die Eigenart des Betriebes es nicht anders zulässt dürfen diese Stunden vergütet werden. Arbeitest Du Mo, Die, Mi, in der Nachtschicht und ihr habt Donnerstags BR Sitzung ist es auch möglich Mittwoch nachts die Nachtschicht ganz ausfallen zulassen, sofern eure Sitzungen den ganzen Tag über gehen. Bei einem Blick ins BetrVG ist auch zu erkennen das Betriebsrat ein ehrenamt ist und nichts mit den arbeitsvertraglichen Modalitäten zu tun hat.

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Lotte

31.10.2010 um 18:44 Uhr

Rote Socke, im Urlaub nimmst Du doch auch nicht an den Sitzungen teil, ohne dafür einen Tag Urlaub extra nehmen zu müssen, oder?

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Hannelore

31.10.2010 um 18:53 Uhr

Rote Socke kann aber auch im Urlaub an den Br-Sitzungen teilnehmen, nur gibt es dafür keine Ausgleich gem. § 37 so die ArbG. Er muss es dann nur dem BRV mitteilen. Der AG muss auch einer Urlaubsunterbrechung nicht zustimmen. Er kann hier dann auch einfach auf nicht mit dem Erholungszweck vereinbar hinweisen.

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Lotte

31.10.2010 um 19:00 Uhr

Hannelore, schon klar. Das wollte ich gar nicht abstreiten, war ja hier auch nicht die Frage ;-)

Mir ging es nur darum, wenn er Urlaub hat und nicht teilnimmt, nimmt er auch nur 3 U -Tage für eine Woche frei und nicht 4. Sollte das anders sein, wäre etwas faul.

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Lotte

31.10.2010 um 19:06 Uhr

Hannelore, habe gerade Deinen Beitrag noch mal richtig gelesen: "Der AG muss auch einer Urlaubsunterbrechung nicht zustimmen. Er kann hier dann auch einfach auf nicht mit dem Erholungszweck vereinbar hinweisen." Was für Konsequenzen sollte denn so eine "Nichtzustimmung" haben, wenn es eh keinen U-Tag dafür zurückgeben soll? Aber auch wenn, hat der AG wenig bis gar kein Mitspracherecht.

Und zur Frage der Zeitgutschrift mal den Däubler unter § 37 BetrVG RN 39 und RN 64 letzter Satz lesen. Da gibt es auch Verweise zum LAG. Es kommt immer auf die Erforderlichkeit an.

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Hannelore

31.10.2010 um 19:23 Uhr

Lotte

es gibt aber Rechtsprechung die besagt, dass wenn ein BRM trotz AU/EU zu Sitzungen will, was er darf, gibt es dafür nicht den § 37, da es hier ja eben seine freie Entscheidung ist und keine betriebliche Gründe der Grund sein. Aber betriebsliche Gründe sind der Grundstz zur Anwendung des § 37 so steht es auch dort. Da muss man daher dem ArbG Recht geben.

Es lautet halt im 37er immer " betriebsbedingten Gründen"

Aber ich weis auch Dr. Wolfgang Däubler, Professor hat teils ganz andere Ansichten, nur die Greichte follgen eben diesen seinen Ansichten sehr oft nicht, wie auch andere Kommentaoren. Was nicht bedeuten soll, dass ich Dr. Wolfgang Däubler, Professor nicht schätze.

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ridgeback

31.10.2010 um 20:09 Uhr

Uli, sehe es so wie rainerw.

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nicoline

31.10.2010 um 20:46 Uhr

@all (Wer ist eigentlich Uli??????) haben alle die Frage von RoteSocke wirklich richtig verstanden? Vielleicht ist ja gemeint, dass durch die 14tägige Teilnahme an der BR Sitzung während der Freizeit die 3 Tage Arbeitswoche überschritten wird und sich dadurch der Urlaubsanspruch erhöht. Hier würde ich an rainers Seite stehen, bzgl. Ehrenamt und so weiter.

Bei der Teilnahme während des Urlaubs würde ich auch auf die Erforderlichkeit achten wollen und somit an Lottes Seite stehen.

Schönen Abend allen, nicoline ;-))

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rainerw

31.10.2010 um 21:30 Uhr

@all Wobei das Bei der Teilnahme während des Urlaubs würde ich auch auf die Erforderlichkeit achten wollen und somit an Lottes Seite stehen. nicht zur Fragestellung gehörte.

N
nicoline

31.10.2010 um 22:16 Uhr

@rainer womit Du natürlich recht hast, hab ich aber auch nicht behauptet sondern war nur eine Reaktion auf eine Antwort.

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Lotte

31.10.2010 um 22:37 Uhr

uuups, war ich so unverständlich? Ich stand doch auch an Rainers Seite. Mein Post sollte Rote Socke doch nur verdeutlichen, dass er für den Tag an dem er sonst zur BR Sitzung gegangen ist, im Urlaub einfach frei hat, ohne einen U-Tag nehmen zu müssen.

Und dann kam Hannelore und meinte, dass rote Socke aber doch auch im Urlaub...;-))

R
ridgeback

31.10.2010 um 22:42 Uhr

.......Uli, die RoteSocke, versteht das schon....

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Lotte

31.10.2010 um 22:50 Uhr

Hannelore, es ist nicht nur Däuber, es war auch das LAG Hamm am 21.1. 87 – 3 Sa 1520/86

Aber auf welche Rechtsprechung Du Dich berufst, um solch pauschale Äußerungen zu tätigen, wüsste ich auch gerne.

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