Erstellt am 28.03.2010 um 18:00 Uhr von DerAlteHeini
udolein
Ich finde es schon ok, wenn dem AG die Möglichkeit gegeben wird den Zeitaufwand für die Betriebsratsarbeit zu erfassen. Das werden aber diverse Kollegen anders sehen.
Hier hat der BR nun den ersten Fall, den er in Angriff nehmen kann.
Da ihr ja um stempeln sollt, gibt es in euren Betrieb eine technische Einrichtung mit der eure Anwesenheit/Leistung überwacht wird.
Somit kann der BR sein Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG geltend machen.
Der BR hat mitzubestimmen bei
6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind,
das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;