Hallo,
in unserem Betriebsrat, beschäftigen wir uns zur Zeit mit einem sehr speziellen Thema.
Die Meinungen der einzelnen Betriebsräte sind sehr unterschiedlich.
Bevor wir eine rechtlichen/juristische Klärung anstreben, will ich versuchen hier im Forum Informationen zu finden.
Zum Sachverhalt:
Wir sind ein „Neuner“-Gremium.
Die Freistellungen der meisten Gremiumsmitglieder sind klar geregelt und werden auch nach BetrVG praktiziert. In meinem speziellen Fall ist das wesentlich komplizierter und daher umstritten.
Ich bin fest angestellt als Erzieher und arbeite in einer so genannten Erziehungsstelle.
Das bedeutet, dass ich Kinder, die durch Maßnahmen des Jugendamts, derzeit nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können in meiner Familie aufnehme, erziehe betreue und fördere.
Ähnlich einer Pflegefamilie, aber eben professionell, als Außenstelle des Kinderheims.
Das bedeutet sieben Tage die Woche, rund um die Uhr.
Das ArbZG findet nach §18 für mich keine Anwendung. In Punkt 1 Absatz 3 heißt es:
"Das Arbeitszeitengesetz ist nicht anzuwenden auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen."
Ich muss mir somit meinen Tagesablauf und meine Terminplanung, so organisieren, das ich „Freizeit“ habe, um die Aufgaben der Betriebsratstätigkeit zu erledigen.
Da ich somit keine persönliche Arbeitszeit habe, ist es aus betrieblichen Gründen nicht möglich die Betriebsratsarbeit in meiner persönlichen Arbeitszeit zu erledigen wie es im § 37 Abs. 3 BetrVG geregelt ist.
Ich vertrete die Meinung:
In diesem speziellen Fall ist es aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, den Ausgleich in Form von Arbeitsbefreiung, sprich Freizeit, zu gewähren, da ich ja gar keine persönliche Arbeitszeit habe. Somit wäre nach § 37 Abs. 3 BtrVG, die Zeit als Mehrarbeit zu vergüten.
Es gibt aber auch andere Meinungen, die sagen:
Der Chef kann doch gelegentlich für ein paar Stunden eine Hilfskraft bei Dir zu Hause einsetzen um diese Stunden auszugleichen.

Um Rechtssicherheit zu erlangen, würde ich mich über Hinweise zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank im Voraus

Schorty