hallo,
unsere Kollegen sollen einen Zettel zur Nutzung des Dienst PCs unterschreiben. Die Überschrift lautet "Betriebliche Anweisung zur Nutzung des Pcs und Internets". Wir als BR sind mit vielen Punkten nicht einverstanden, werden aber kaum Erfolg haben unsere Vorstellungen in das Papier mit einzubringen.
Ist eine "Betriebliche Anweisung" gleichzusetzen mit "Dienstliche Anweisung"? Oder gibt es da arbeitsrechtliche Unterschiede? Müssen Kollegen diesen Zettel unterschreiben?
Jeder einzelne wird im übrigen einzeln angeschrieben. Das ist dann doch ein Zusatz zum Vertrag, oder? Können wir den Kollegen empfehlen diesen Zettel nicht zu unterschreiben?
Gruß