Hallo Leute,

zum Sachverhalt:
Der Vater von Herr Mustermann hat sich am 19.07 bei Mitarbeiterin M telefonisch gemeldet um mitzuteilen, dass sein Sohn die ursprünglich geplante Vertragsverlängerung über den 30.09. hinaus doch nicht annehmen möchte und bereits um Aufhebung Ende August bittet. Als Mitarbeiterin M mir das mitteilte, und ich es in der Akte vermerken wollte, kam die Abteilungsleitung hinzu, die das Gespräch mitbekam und festgestellt hat, dass auf dem Mieterkonto 4 Monatsmieten Mietrückstand bestehen.
Wir gingen der Sache auf den Grund und es fiel auf, dass die Bankverbindung nur bis zum 08.03. als gültig eingestellt war. Ebenso fiel auf, dass der Mieter nie gemahnt wurde.

Die Abteilungsleitung entschied trotzdem so zu machen, als hätten wir gemahnt. Ich bekam die Anweisung, schreiben Sie eine Mahnung an den Mieter und versenden diese mit der Überschrift „Letzte Mahnung“ und mit dem Hinweis, dass eine Verlängerung des Vertrages nicht möglich sei bei der artiger Zahlungsmoral. Der Vater rief auch bei mir bereits mehrfach an um nach einer Erklärung zu suchen.
Auch hier blieb ich nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung auf dem Standpunkt, wir hätten gemahnt und die Mahnungen müssten per Briefkastenpost per Hausmeister oder Email zugestellt worden sein.

Nun meine Frage: kann die Mitarbeiterin, für die Umsetzung herangezogen bzw. verantwortlich gemacht werden? Was kann der BR in so einem Fall tun?

Danke für die Antworten